Landesregierung beschließt Neuregelung der Wobi-Mieten

Unterschiedliche Systeme werden angeglichen
Derzeit gibt es zwei Berechnungsmodelle – eines für Verträge, die vor 2024 abgeschlossen wurden, und eines für jene ab 2024. Weil die älteren Verträge bisher oft günstigere Konditionen boten, werden nun Korrekturmaßnahmen umgesetzt.
Für die älteren Verträge wird die Berechnungsformel der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angepasst. Zudem steigt die Mindestmiete von derzeit 80 auf 120 Euro pro Monat. Diese Regelung betrifft rund 3000 Mieterinnen und Mieter, rund 20 Prozent davon sind Senioren.
Anpassung auch für neue Verträge
Auch für die neueren Mietverträge ab 2024 wird ein Parameter geändert, um den Kaufkraftverlust durch die Inflation auszugleichen. „Die Anpassung ist vorteilhaft für die Mieterinnen und Mieter“, betont Mair.
Die neue Mindestmiete von 120 Euro bleibt weiter deutlich unter den marktüblichen Preisen. Die Änderungen gelten ab Jänner 2026, da die Mieten auf Jahresbasis berechnet werden.






