Neue Richtlinien für Südtirols Freiwillige Feuerwehren unterzeichnet

Die neuen Richtlinien legen fest, wie Feuerwehrfahrzeuge ausgestaltet sein müssen – von Fahrgestell, Besatzung und höchstzulässiger Gesamtmasse bis hin zu Pflichtbeladung, Farbgebung und Beschriftung. Damit sollen taktische Einheitlichkeit, Austauschbarkeit und eine einheitliche Ausbildung gewährleistet werden.
Acht Fahrzeugtypen für alle Einsätze
Die Fahrzeuge der 306 Freiwilligen Feuerwehren in Südtirol werden künftig nach acht Haupttypen unterschieden:
- Feuerlöschfahrzeuge
- Hubrettungsfahrzeuge
- Rüstfahrzeuge
- Gefahrgutfahrzeuge
- Einsatzleitfahrzeuge
- Mannschaftstransportfahrzeuge
- Nachschubfahrzeuge
- Sonderfahrzeuge
Eine Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrausschusses hatte gemeinsam mit der Landesfeuerwehrschule alle bisherigen Typen und Baurichtlinien überarbeitet und teilweise neu definiert.
Landeshauptmann Kompatscher betont Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren
„Die Freiwilligen Feuerwehren sind ein tragender Pfeiler unseres Bevölkerungsschutzes“, sagte Kompatscher. „Sie benötigen geeignete Fahrzeuge und Geräte, um bei Bränden und Notfällen schnelle und wirksame Hilfe leisten zu können.“
Planung und Registrierung
Alle Fahrzeuge müssen in das zentrale Kraftfahrzeugregister der Agentur für Bevölkerungsschutz eingetragen werden. Neue Anschaffungen erfolgen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirks- oder Landesfeuerwehrverbänden, um Planung und Abwicklung korrekt zu koordinieren.
Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit und Schlagkraft der Freiwilligen Feuerwehren gestärkt und die Einsatzbereitschaft für alle Bürgerinnen und Bürger Südtirols gewährleistet werden.






