von lif 13.10.2025 10:57 Uhr

Einstellung minderjähriger Lehrlinge soll einfacher werden

Bislang war der Antrag zur Beschäftigung von Minderjährigen für viele Betriebe ein zeitraubendes Unterfangen. Mehrfach hatten sich Mitgliedsbetriebe beim lvh über die aufwendigen Abläufe beschwert. Mit einem neu strukturierten und benutzerfreundlichen Formular werde nun Abhilfe geschaffen.

APA (dpa/Archiv)

„Wir sparen den Betrieben Zeit und Bürokratie – gleichzeitig sorgen wir für Rechtssicherheit“, erklärt lvh-Präsident, Martin Haller. Für lvh-Direktor Walter Pöhl ist die Vereinfachung ein „entscheidender Schritt, um den Zugang von Jugendlichen zur Ausbildung zu erleichtern und die Unternehmen bei der Nachwuchsarbeit zu unterstützen“. Rechtlich bleibt der Schutzgedanke im Vordergrund: Nach dem Gesetz Nr. 977/1967 dürfen Jugendliche nicht in gefährlichen Tätigkeiten oder mit bestimmten Stoffen beschäftigt werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn diese Tätigkeiten für die Ausbildung zwingend erforderlich sind – und unter strengen Auflagen, so der lvh in einer Aussendung.

Die Genehmigung enthält berufsbildspezifische Bedingungen und wird nach Einholung des Gutachtens der Arbeitsmedizin ausgestellt. Ziel sei dabei, die Ausbildung trotz bestmöglichem Schutz des Minderjährigen zu gewährleisten und daher die Benutzung der kollektiven oder persönlichen Schutzausrüstungen einzufordern, Gefahren und Tätigkeiten, welche für die Ausbildung nicht unumgänglich sind, zu untersagen und die übrigen Gefahren und Tätigkeiten auf das notwendige Minimum zu reduzieren „Das neue Formular schafft Klarheit und ist für die Betriebe einfach handhabbar. Zugleich bleibt die Sicherheit der Jugendlichen gewahrt“, betont auch Amtsdirektorin, Petra Piffer vom Arbeitsinspektorat, die sich für den offenen Dialog mit dem lvh bedankt.

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