Brenner-Blockade untersagt: Andreas-Hofer-Bund setzt auf „Plan B“

Bereits bei der Antragstellung sei dem ABHT bewusst gewesen, dass die Behörden eine Sperre der Brennerautobahn aus verkehrstechnischen Gründen ablehnen könnten. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Innsbruck im September, wonach für derartige Maßnahmen eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten notwendig ist, bestätigte diese Einschätzung.
„Plan B“: Gedenkinstallation an der Grenze
Als Reaktion kündigte der Andreas-Hofer-Bund die Umsetzung eines sogenannten „Plan B“ an – bestehend aus zwei symbolischen Aktionen im Gedenken an die Teilung Tirols.
Die erste Aktion findet am Samstag, den 11. Oktober um 15:00 Uhr in Gries am Brenner statt, direkt oberhalb des Grenzsteins an der Brenner-Bundesstraße 183. Dort soll eine Gedächtnisinstallation mit Trauer- und Tiroler Fahne errichtet werden, die bis 30. November 2026 bestehen bleibt.
Eine zweite, thematisch verwandte Aktion ist im italienischen Teil des Brenners geplant – der genaue Ort und Ablauf sollen jedoch aus Sicherheitsgründen erst nach Allerheiligen bekanntgegeben werden.
Erinnerung an die Teilung Tirols
Der ABHT versteht die Aktion als Mahnmal für die „widernatürliche Teilung Tirols“ im Zuge des Friedensvertrags von St. Germain 1919. Ziel sei es, das Bewusstsein für ein „Gesamttirol“ wachzuhalten, das historisch von Kufstein bis Borghetto reichte.
„Wir sehen uns als Anwalt aller Tirolerinnen und Tiroler – unabhängig von Sprache oder Herkunft“, betont der Bund in seiner Mitteilung. Die Forderung nach Selbstbestimmung und einer friedlichen, demokratischen Wiedervereinigung Tirols bleibe auch über 100 Jahre nach der Grenzziehung bestehen.






