von gk 03.10.2025 18:49 Uhr

Mann muss für „Es gibt nur zwei Geschlechter“ ins Gefängnis

Ein Handwerker aus der Schweiz wird für einen Facebook-Kommentar verurteilt. Weil er nicht zahlen will, wandert er ins Gefängnis. Der Fall entfacht eine hitzige Debatte über Meinungsfreiheit.

Foto: Pixabay

Kann ein einziger Facebook-Kommentar einen Menschen ins Gefängnis bringen? Genau das passiert derzeit in der Schweiz. Der Fall des Handwerkers Emanuel Brünisholz sorgt für heftige Debatten über Meinungsfreiheit, Toleranz und die Reichweite des Strafrechts. Seine „umstrittene“ Aussage: „Wenn man LGBTQI-Personen nach 200 Jahren ausgräbt, wird man nur Männer und Frauen finden, basierend auf ihren Skeletten. Alles andere ist eine geistige Erkrankung, die durch den Lehrplan gefördert wird.“

Was er vermutlich als polemische Zuspitzung verstand, werteten Gerichte als „öffentliche Herabwürdigung“ und damit als strafbar. Das Urteil hat inzwischen internationale Aufmerksamkeit erregt und spaltet die Meinungen.

Vom Facebook-Post zur Haftstrafe

Emanuel Brünisholz, der als Blasinstrumentenreparateur arbeitet, schrieb seinen Kommentar als Reaktion auf einen Beitrag des Nationalratsmitglieds Andreas Glarner. Doch anstatt in einer hitzigen Online-Debatte unterzugehen, wurde die Aussage zum Auslöser einer juristischen Kettenreaktion.

Mehrere Pro-LGBTQ-Aktivisten erstatteten Anzeige. Die Polizei leitete ein Verfahren wegen „öffentlicher Aufstachelung zu Hass“ ein, gestützt auf Artikel 261bis des Schweizer Strafgesetzbuchs. Dieses Gesetz existiert seit 1995 und verbietet die Verbreitung von Ideen, die die Menschenwürde aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion verletzen. Im Jahr 2020 wurde es auf die „sexuelle Identität“ erweitert.

Für die Behörden war klar: Brünisholz’ Aussage stellt eine Herabwürdigung einer ganzen Personengruppe dar und überschreitet damit die Grenze der freien Meinungsäußerung.

Geldstrafe oder Gefängnis – und die bewusste Entscheidung

Die Justiz verhängte zunächst eine Strafe von 500 Schweizer Franken (rund 535 Euro). Doch Brünisholz wollte nicht zahlen. Er legte Berufung ein und scheiterte. Das Regionalgericht bestätigte das Urteil und setzte sogar noch eins drauf: Eine zusätzliche Geldstrafe von 600 Franken kam hinzu.

Für den Verurteilten war klar: Er wolle kein „Schweigegeld“ bezahlen. Stattdessen kündigte er an, die Haftstrafe anzutreten. Am 19. September erklärte er öffentlich: „Es passiert. Am 2. Dezember gehe ich für 10 Tage ins Gefängnis!“

Symbolfall mit Sprengkraft

Der Fall sorgt weit über die Schweiz hinaus für Diskussionen. Befürworter des Urteils argumentieren, dass solche Aussagen tatsächlich die Würde und Sicherheit von LGBTQ-Menschen verletzen und daher nicht ungestraft bleiben dürfen. Kritiker hingegen warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall: Wenn selbst eine provokante, biologisch begründete Meinung kriminalisiert wird, gerate die Meinungsfreiheit massiv unter Druck.

So wird der Fall Brünisholz zu einem Symbol für die gesellschaftliche Zerreißprobe zwischen individueller Ausdrucksfreiheit und dem Schutz vor Diskriminierung. Ob sein Gefängnisaufenthalt nur ein Randereignis bleibt oder sich zu einem europäischen Politikum entwickelt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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