PNRR: Mehr Zeit für Förderanträge von Landapotheken

Das Ministerratspräsidium hat die Einreichungsfristen für Landapotheken verlängert. Anspruchsberechtigt sind Apotheken in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie in Ortsteilen größerer Gemeinden, die unter dieser Grenze liegen.
Für die Förderung stehen über 81 Millionen Euro zur Verfügung. Jede einzelne Apotheke kann bis zu 44.260 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Drittel der Projektkosten durch den Beitrag gedeckt werden.
Unterstützung für Gesundheitsprojekte
Gefördert werden Projekte, die die Versorgung im ländlichen Raum verbessern. Dazu zählen etwa Maßnahmen für eine sichere Medikamentenabgabe, die Betreuung chronisch kranker Patientinnen und Patienten oder Angebote im Bereich häusliche Pflege und Telemedizin.
Die neuen Fristen sind klar geregelt:
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Registrierung am Online-Schalter bis spätestens 23. September 2025, 12 Uhr
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Einreichung des Teilnahmeantrags bis spätestens 30. September 2025, 12 Uhr
Die Förderung läuft über den PNRR, Mission 5 „Inklusion und Zusammenhalt“, Komponente 3, im Rahmen der Investition „Gesundheitseinrichtungen in der Nähe des Wohnorts“. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Abteilung Europa im Bereich  NEWS  abrufbar, meldet das LPA in einer Aussendung.






