Entschädigung bei Stau auf Autobahnen

Neue Regeln für Autobahnnutzer
Die Verkehrsregulierungsbehörde ART will Autofahrern künftig Rückerstattungen gewähren, wenn sie auf Autobahnen durch Baustellen oder Staus erhebliche Verzögerungen erleiden. Präsident Zaccheo erklärte gegenüber Ansa, dass dies eine direkte Verbesserung für die Rechte der Verbraucher darstelle. Die Regelungen sollen ab Januar 2026 gelten, wobei die volle Wirkung für die Autofahrer erst zwischen 2027 und 2028 spürbar wird, wenn die Finanzpläne der Autobahnkonzessionäre erneuert werden.
Parallel sollen Qualitätscharta eingeführt werden, die klare Standards für Service und Entschädigungen festlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Rückerstattungen transparent und praktikabel umgesetzt werden.
Verbraucherschutz begrüßt Schritt
Der Verbraucherschutzverein Robin bezeichnete die Maßnahme als „Meilenstein“. Geschäftsführer Walther Andreaus betonte, dass die Autobahn ein öffentliches Gut sei und die Rechte der Verbraucher nicht den Profiten der Betreiber untergeordnet werden dürften. Robin hatte erst kürzlich gefordert, dass auch die Brennerautobahn AG bei Beeinträchtigungen die Maut reduzieren müsse (UT24 berichtete).
Die A22-Betreiberin hatte zuvor erklärt, Mautgebühren nicht eigenständig senken zu dürfen. Robin kritisiert dies scharf: Zum einen, weil bereits Autobahnbetreiber von der Antitrustbehörde und dem Verwaltungsgericht Latium wegen verweigerter Mautsenkungen bestraft wurden. Zum anderen, weil die ART nun ausdrücklich Rückerstattungen vorsieht, die direkt von den Betreibern zu leisten sind.






