von ag 22.09.2025 15:21 Uhr

STF: „Josefitag abgelehnt, Franziskustag im Eiltempo beschlossen“

Die Landtagsabgeordnete Myriam Atz zeigt sich empört über die Einführung des Franziskustages als Feiertag, nachdem ihr Antrag zur Wiedereinführung des Josefitages im Südtiroler Landtag vor wenigen Wochen von der Mehrheit (SVP) und unter dem Druck kritischer Stimmen aus den Reihen einiger Wirtschaftsverbände abgelehnt worden war. „Viele Südtiroler fühlen sich jetzt vor den Kopf gestoßen“, betont Atz.

Landtagsabgeordnete Myriam Atz - Foto: STF

Die Abgeordnete verweist darauf, dass die Abschaffung kirchlicher Feiertage – darunter auch der Josefitag, Fronleichnam und der Franziskustag – bereits 1977 von Rom erzwungen wurde, „um die wirtschaftliche Entwicklung Italiens anzukurbeln“. Heute ist klar: Diese Streichung brachte der italienischen Wirtschaft nichts. Dennoch kämpfen wir seit über 40 Jahren um die Wiedereinführung des in ganz Tirol traditionell tief verwurzelten Josefitages bzw. Vatertages, ohne jemals Gehör in Rom gefunden zu haben, während der Franziskustag jetzt innerhalb kürzester Zeit als Feiertag eingeführt wird“, ärgert sich Atz. Sie erinnert gleichzeitig daran, dass sich bereits zahlreiche Südtiroler Politiker über Jahrzehnte hinweg für die Wiedereinführung des Josefitages eingesetzt haben.

Als Hauptargument gegen die Einführung eines weiteren Feiertages wird von der Landesregierung sowie von Wirtschafts- und Sozialpartnern immer wieder die wirtschaftliche Mehrbelastung der Betriebe angeführt. Myriam Atz entgegnet: „Statt wieder Millionen in die Renovierung von faschistischen Schandmählern, in die Olympischen Spiele oder fast eine halbe Million Euro in eine pompöse Eröffnungsfeier für einen Tunneldurchstich zu stecken, sollte man besser Arbeitgeber und Arbeitnehmer direkt unterstützen. Das würde zahlreichen Menschen wirklich etwas bringen!“

Abschließend kündigt Myriam Atz an, im Landtag einen Antrag einzubringen, mit dem Vorschlag für Südtirol entweder anstelle des Franziskustages den Josefitag (Vatertag) wieder als Feiertag einzuführen oder beide Feiertage vorzusehen.

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