von lif 02.09.2025 17:17 Uhr

südtirolmobil U19 Pass: Über 30.000 Anträge in drei Monaten

Drei Monate nach dem Start des neuen Portals für Bestellungen und Verlängerungen des südtirolmobil U19 Passes sind bereits über 30.000 Online-Anträge registriert worden. Ein Ergebnis, das zeige, wie sehr Einfachheit und Funktionalität des neuen Systems den Zugang zum Abo für unter 19-Jährige erleichtert und intuitiver gestaltet habe, betont das Ressort Infrastrukturen und Mobilität.

Mit wenigen Klicks können Bürger unter 19 Jahren ihren südtirolmobil-Pass in ein U19-Abo verwandeln. (Foto: LPA/STA)

„Einfachheit ist entscheidend für das Funktionieren dieser Weiterentwicklung des südtirolmobil-Passes und wir blicken zuversichtlich auf die nächsten Schritte, denn er soll auch eine konkrete Unterstützung für die Familien sein“, erklärt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Ein besonders aussagekräftiger Wert sei auch die Zahl an Verlängerungsanträgen für den U19 Pass: 3.000 seien allein in der vergangenen Woche eingereicht worden. Schüler und Familien würden das neue System sehr gut annehmen. Nun werde die Kampagne für den U19 Pass fortgesetzt, immer mit dem Ziel, Bürgern einen Pass ohne Hürden zur Verfügung zu stellen, denn Mobilität müsse, insbesondere für junge Menschen, unkompliziert sein.

Infos zu Gültigkeit und Zustellung 

Wer noch im Besitz einer alten abo+-Karte ist, so informiert die Südtiroler Transportstrukturen AG (STA), soll diese nicht wegwerfen, denn sie bleibt auch mit dem neuen U19-Tarif weiterhin gültig. Wer die Verlängerung des Abos persönlich vornehmen möchte, kann dies in einem der südtirolmobili Infopoints machen, muss dann aber die alte Karte mitbringen (Fotos oder Kartennummern sind nicht ausreichend), berichtet das LPA in einer Aussendung.

Wer hingegen einen neuen U19 Pass bestellt hat, dem wird die Karte direkt an die Schule geschickt und zu Schulbeginn verteilt. Die neuen U19 Pässe sind vom 1. September 2025 bis zum 15. September 2026 gültig – nach Zahlung des Jahresbetrags. Verlängerte U19 Pässe bleiben bis zum 15. September 2025 gültig.

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