von veo 02.09.2025 06:41 Uhr

Lehrpersonal: Auf Inflationsanpassung folgt Reallohnerhöhung

Die Landesregierung hat den nächsten Schritt zur Aufwertung der Lehrberufe gesetzt: Nach der Einigung zur strukturellen Inflationsanpassung stellt sie im Zeitraum 2026 bis 2028 insgesamt 330 Millionen Euro für Gehaltserhöhungen des pädagogischen Personals an Schulen und Kindergärten bereit.

Das Treffen mit den Vertretern der Schulgewerkschaften fand im Innenhof des Palais Widmann statt. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

330 Millionen Euro für drei Jahre vorgesehen

Am 1. September trafen sich laut LPA die Schulgewerkschaften mit Landeshauptmann Arno Kompatscher, Personallandesrätin Magdalena Amhof sowie den Bildungslandesräten Philipp Achammer und Marco Galateo im Palais Widmann. Dabei wurde vereinbart, dass im Dreijahreszeitraum 2026–2028 rund 330 Millionen Euro für Lohnerhöhungen zur Verfügung stehen sollen.

Die Mittel betreffen nicht nur das Lehrpersonal, sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration sowie Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen. „Die Notwendigkeit einer substantiellen Gehaltserhöhung zur Aufwertung der Lehrberufe haben wir bereits im Regierungsprogramm festgeschrieben. Nun werden wir entsprechende Mittel im Haushaltsvoranschlag zur Verfügung stellen“, erklärte Kompatscher.

Aufteilung zwischen Grundgehalt und Zusatzleistungen

Von den jährlich rund 110 Millionen Euro sollen etwa 90 Millionen für die Erhöhung des Grundgehalts eingesetzt werden. Weitere 20 Millionen Euro sind für die Vergütung zusätzlicher Aufgaben und Verantwortung vorgesehen. Die konkrete Aufteilung wird im Rahmen der anstehenden Verhandlungen festgelegt.

Die bereitgestellten Mittel sollen rückwirkend ab 1. Januar 2026 gelten. „Da es innerhalb der Regierungsmehrheit Konsens über diese Mittelbereitstellung gibt, können die Vorarbeiten bereits jetzt beginnen, sodass die Verhandlungen nach Inkrafttreten des Haushaltes zügig abgeschlossen werden“, betonte Amhof.

Kompatscher hob zudem hervor, dass während der Verhandlungen – im Sinne der Sozialpartnerschaft – keine Mobilisierungs- oder Streikmaßnahmen zu erwarten seien.

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