AfD reicht Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung ein

APA/dpa
Worum es konkret geht
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz im Mai 2024 bestätigt hatte.
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht lehnte im Juli eine Revision ab, womit der Rechtsweg ausgeschöpft war. Mit der Verfassungsbeschwerde strebt die Oppositionspartei nun eine Klärung in Karlsruhe an.
Grundrechte und Meinungsfreiheit verletzt
Die AfD sieht durch die Einstufung mehrere Grundrechte verletzt, darunter Meinungsfreiheit und das Recht auf den gesetzlichen Richter.
Parallel läuft noch ein Verfahren gegen die aktuelle Bewertung des Bundesamts für Verfassungsschutz, das die Partei seit 2023 als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft.






