Beamtin muss wegen AfD-Mitgliedschaft um Job bangen

Beamtin muss sich wegen AfD rechtfertigen
Ausgelöst wurde die Debatte durch Blogbeiträge des Siegener Rechtsanwalts Daniel Nierenz, Vorsitzender des örtlichen Anwaltvereins.
Er sieht ein mögliches Spannungsverhältnis zwischen Ursula Simons Neutralitätspflicht und ihrer Funktionärstätigkeit für eine Partei, die zeitweise vom deutschen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wurde. Das Landgericht Siegen teilte jedoch mit, es gebe keine Beschwerden gegen Ursula Simon.
Simon weist die Vorwürfe zurück und betont, seit 30 Jahren strikt zwischen Amt und Privatleben zu trennen. Politische Betätigung sei Beamten erlaubt, solange Treue-, Mäßigungs- und Neutralitätspflichten gewahrt würden.
AfD-Mitglieder im Staatsdienst unerwünscht
Die Diskussion fällt in eine bundesweite Debatte über AfD-Mitglieder im deutschen Staatsdienst.
In Rheinland-Pfalz hatte das Innenministerium kürzlich angekündigt, Bewerber mit AfD-Mitgliedschaft nur bei zweifelsfreier Verfassungstreue einzustellen.






