Grünes Licht für Wolf-Entnahme – Tierschützer scheitern mit Eilantrag

Bild: APA/AFP
Voraussetzungen erfüllt – Abschuss für 60 Tage genehmigt
Sowohl das staatliche Institut für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) als auch die Wildbeobachtungsstelle des Landes hatten zuvor bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entnahme gegeben sind. Beauftragt mit der Umsetzung ist das Landesforstkorps. Die Genehmigung gilt für einen Zeitraum von 60 Tagen.
Gericht: Keine Gefahr für Wolfspopulation
Das Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die geplante Entnahme den „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation in Südtirol nicht gefährdet. Dennoch bleibt der Streit um den Umgang mit den streng geschützten Raubtieren politisch und gesellschaftlich brisant. Die endgültige Entscheidung fällt am 9. September, wenn die Hauptverhandlung in Bozen stattfindet.






