von lif 04.08.2025 18:51 Uhr

Wolf darf geschossen werden – Braunbär nachgewiesen

In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Ischgl (Bezirk Landeck) wurden am 29. Juli und am 1. August insgesamt vier tote Schafe aufgefunden. Nach amtstierärztlicher Begutachtung besteht der Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes.  Die Tiroler Landesregierung hat aus diesem Grund umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Die Verordnung ist mit heute (4. August) in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen.

Symbolbilder Pixabay; Collage: UT24

Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr bisher 18 Abschussverordnungen erlassen. Mit der gegenständlichen Verordnung sind davon derzeit noch zwölf Maßnahmenverordnungen aufrecht. Fünf im Tiroler Unterland, zwei im Bezirk Innsbruck-Land, zwei im Bezirk Landeck und drei im Bezirk Lienz. Vier Abschussverordnungen konnten im heurigen Jahr von der Jägerschaft erfüllt werden.

Nachweis eines Braunbären

Wie das Land Tirol zudem in einer Aussendung mitteilt, wurde am heutigen Montag im Gemeindegebiet von Pfunds (Bezirk Landeck) ein totes Pferd aufgefunden. Nach amtstierärztlicher Begutachtung besteht der Verdacht auf Beteiligung eines großen Beutegreifers. Im Gebiet des Fundortes konnte am Sonntag die Präsenz eines Braunbären nachgewiesen werden. Derzeit liegen in Tirol keine Hinweise auf ein auffälliges Verhalten der nachgewiesenen Bären vor. Das Land Tirol appelliert an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial.

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