von ih 01.08.2025 07:42 Uhr

Deutschland: AfD-Kandidaten sollten von Wahl ausgeschlossen werden

Das nordrhein-westfälische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat in mehreren Fällen versucht, Bürgermeisterkandidaten der oppositionellen AfD von der Kommunalwahl am 14. September auszuschließen. In mindestens sechs Kommunen verschickte der Inlandsgeheimdienst sogenannte „Erkenntnismitteilungen“ an Wahlausschüsse, in denen Zweifel an der Verfassungstreue der Kandidaten geäußert wurden. In zwei Fällen – unter anderem in Lage und Schieder-Schwalenberg – führte dies bereits zum Ausschluss der Bewerber.

APA/dpa

Vorwürfe der Fremdenfeindlichkeit

Rechtsgrundlage für das Vorgehen ist laut LfV § 17 des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes, der Maßnahmen zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erlaubt.

Besonders brisant ist der Fall des Paderborner AfD-Kandidaten Marvin Weber. In einem 24-seitigen Dossier wirft ihm das LfV unter anderem Fremdenfeindlichkeit vor. Belegt wird dies unter anderem mit einem Zitat aus dem Jahr 2021: „Wir brauchen dringend eine Abschiebekultur!“ sowie mit Aussagen zur sogenannten „Remigration“. Der zuständige Wahlausschuss lehnte jedoch einen Ausschluss Webers ab.

„Unzulässige Verzerrung“

Marvin Weber wies die Vorwürfe zurück und erklärte, seine Aussagen stellten legitime politische Kritik dar. Ihn als Staatsfeind darzustellen, sei eine unzulässige Verzerrung.

Erstmals hatte die Neue Westfälische über die Einmischungen berichtet.

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