Neue Abschussverordnung für Wolf

Die Tiroler Landesregierung hat daher gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung heute in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.
Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr bisher 17 Abschussverordnungen erlassen. Mit der gegenständlichen Verordnung sind davon derzeit noch zwölf Abschussverordnungen aufrecht, teilt das Land Tirol in einer Aussendung mit. Fünf im Tiroler Unterland, zwei im Bezirk Innsbruck Land, eine im Ötztal, eine im Bezirk Landeck und drei im Bezirk Lienz. Vier Abschussverordnungen konnten im heurigen Jahr von der Jägerschaft erfüllt werden.






