von mmh 24.07.2025 14:42 Uhr

Trinkgeld bleibt steuerfrei – neue Regelung schafft endlich Klarheit

Wirtschaft begrüßt Entscheidung der Bundesregierung – Tiroler WK spricht von „wichtigem Signal“ für Betriebe. 

Barbara Thaler, Präsidentin der Wirtschaftskammer Tirol. (Foto: Wirtschaftskammer Tirol)

Die österreichische Bundesregierung hat auf monatelange Diskussionen rund ums Trinkgeld reagiert und eine bundesweit einheitliche Regelung beschlossen. Das bringt nicht nur mehr Klarheit für die Betriebe, sondern auch ein spürbares Aufatmen bei Arbeitgebern und– insbesondere in der Gastronomie und im Tourismus.

Trinkgeld bleibt weiterhin steuerfrei, allerdings wird es künftig pauschal bei den Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt – je nachdem, ob ein Mitarbeiter mit oder ohne Inkasso arbeitet. Die Tiroler Wirtschaftskammer (WK) sieht in der Entscheidung ein überfälliges Bekenntnis zu mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit.

„Diese Einigung beendet eine Zeit der Unsicherheit für unsere Unternehmen und Beschäftigten. Gerade die vielen überraschenden Nachforderungen der vergangenen Monate waren untragbar“, betont WK-Präsidentin Barbara Thaler.

Klare Pauschalen für klare Verhältnisse

Ab 2026 gelten folgende monatliche Pauschalen zur Berechnung der Sozialabgaben:

  • 65 Euro für Mitarbeitende mit Inkasso (2027: 85 €, 2028: 100 €)
  • 45 Euro für Mitarbeitende ohne Inkasso (bleibt 2027 gleich, 2028: 50 €)

Ab 2029 werden diese Beträge jährlich indexiert. Wer kein Trinkgeld erhält, bleibt von der Regelung gänzlich ausgenommen.

Für Arbeitgeber bedeutet das 2026 einen zusätzlichen Aufwand von etwa 14 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Im Gegenzug gewinnen sie verlässliche Grundlagen – auch für bestehende Verfahren.

„Rechtssicherheit ist kein Bonus, sondern Voraussetzung für verantwortungsvolles Unternehmertum“, sagt Thaler.

Trinkgeld bleibt Anerkennung – und steuerfrei

Auch wenn manche in der Branche sich eine vollständige Befreiung von Steuern und Abgaben gewünscht hätten, herrscht Einigkeit darüber, dass die neue Regelung ein wichtiger Schritt sei.

„Trinkgeld gehört den Mitarbeitern – nicht dem Finanzamt. Es ist Ausdruck von Wertschätzung für gute Arbeit und ein essenzieller Teil unserer Dienstleistungskultur“, erklärt Alois Rainer, Spartenobmann Tourismus der WK Tirol.

Er kritisiert jedoch die Rolle der Gewerkschaft, deren Forderungen aus Sicht der Wirtschaft „überzogen“ waren und sowohl Betrieben als auch Mitarbeitern geschadet hätten.

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