Wölfe töten oder schützen? Der Streit um Österreichs Herdenschutz

Abschüsse trotz EU-Recht?
Trotz des neuen Status’ als nur noch „geschützt“ bleibt laut EU-Recht klar: Ein Abschuss von Wölfen ohne vorherigen Herdenschutz ist nicht zulässig. Das bestätigte bereits im Sommer 2023 der Europäische Gerichtshof. Solange kein „günstiger Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation erreicht ist – was in Österreich derzeit nicht der Fall sei – bleiben die Behörden verpflichtet, Alternativen wie Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen.
Abschussverordnungen im Eiltempo
„Tirol, Vorarlberg, Salzburg – alle bringen ihre Verordnungen durch, als gäbe es kein Morgen“, kritisiert Georg Prinz, stellvertretender Vorsitzender des VGT. Dabei seien die rechtlichen Grundlagen dafür alles andere als wasserdicht, zumal der Wolf nach wie vor durch EU-Naturschutzvorgaben stark geschützt sei.
Doch nicht nur juristisch, auch verhaltensbiologisch seien die Verordnungen fragwürdig: „Selbst wenn man Wölfe abschießt – neue Jungtiere aus Nachbarregionen werden Jahr für Jahr nachkommen“, so der VGT. Langfristig Ruhe kehre erst ein, wenn sich Wolfsrudel ansiedeln, die ihr Revier gegen Neuankömmlinge verteidigen – und durch effektiven Herdenschutz gelernt hätten, Weidetiere zu meiden.
Forderung nach einer Herdenschutz-Offensive
Der VGT fordert eine politische Kehrtwende: Weg von reiner Symbolpolitik, hin zu praktischen Lösungen für Tierhalter. Nur mit einer österreichweiten Herdenschutz-Offensive könne langfristig ein friedliches Nebeneinander von Nutztieren und Wildtieren gelingen. Andernfalls drohe ein ständiger Kreislauf aus Konflikten, medialer Aufregung und rechtlich bedenklichen Schnellschuss-Verordnungen.
„Die Verantwortung liegt bei der Politik“, so Georg Prinz, „will man Tierhalter wirklich helfen – oder nur Wählerstimmen sichern?“






