Wer Kinder zur Schule bringt, kann Geld zurückbekommen

Der Antrag ist ausschließlich online möglich – entweder über den SPID (digitaler Identitätsnachweis) oder eine aktivierte Bürgerkarte. Jugendliche, die beim Einreichen des Antrags bereits volljährig sind, müssen diesen selbst übermitteln.
Was wird vergütet – und was braucht man dafür?
Die Regelung gilt für alle Familien, die ihre Kinder selbst mit dem Auto zur Schule oder zur nächstgelegenen Linienhaltestelle gebracht haben. Für die Berechnung der Rückerstattung muss dem Antrag eine Schulbesuchsbestätigung beigelegt werden – sie dient als offizieller Nachweis der tatsächlichen Anwesenheit.
Alle Kriterien, genauere Informationen sowie der direkte Zugang zum Online-Antrag sind im Bürgernetz CIVIS unter dem Stichwort „Fahrtspesen für den Schultransport der eigenen Kinder“ abrufbar.
Wichtig: Nach dem 25. Juli können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.






