Frisches vom Bauernhof direkt in die Schulmensa

Einfacher Zugang zu Regionalem
Mit dem neuen Artikel 38 des am 3. Juli vom Südtiroler Landtag verabschiedeten Gesetzes wird eine bisherige Hürde abgebaut: Bisher waren auch kleinere Einkäufe von Lebensmitteln an aufwendige Vergabeverfahren gebunden. Das ändert sich nun – zum Vorteil von Landwirten, Einrichtungen und Konsumenten.
„Mit dieser Regelung können öffentliche Einrichtungen direkt auf lokale Landwirtschaftsbetriebe zugehen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Damit stärken wir die regionalen Wirtschaftskreisläufe und fördern den Bezug lokaler Produkte. Gleichzeitig leisten wir einen Beitrag zu mehr ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit.“
Frische, Qualität und kurze Wege
Besonders profitieren dürften davon Schul- und Kindergartenkinder: Milch, Käse, Brot, Obst oder Gemüse direkt vom heimischen Bauern – frischer geht’s kaum. Und auch die Umwelt dankt: Kürzere Transportwege bedeuten weniger Emissionen und mehr Klimaschutz.
Die neue Regelung ist eine Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16 („Bestimmungen über öffentliche Aufträge“) und wurde von der Agentur für öffentliche Aufträge erarbeitet. Sie gilt für den Einkauf von Agrar- und Lebensmitteln von einzelnen oder verbundenen Landwirtschaftsbetrieben – allerdings nur in Gemeinden, die als vollständig bergig eingestuft sind. Ein klarer Fokus also auf strukturschwächere Gebiete mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Signal für mehr regionale Wertschöpfung
Für Südtirols Landwirte ist das eine Chance: Kleinere Betriebe bekommen nun besseren Zugang zu öffentlichen Märkten. Gleichzeitig können Bildungseinrichtungen ihr Essensangebot regionaler und gesünder gestalten.
Mit dem Beschluss setzt das Land Südtirol ein starkes Signal für lokale Wirtschaftsförderung, gesunde Ernährung und nachhaltige Entwicklung – und schafft eine Win-Win-Situation für Produzenten und Konsumenten gleichermaßen.






