von ag 12.07.2025 17:21 Uhr

Tirol zieht Konsequenzen: Wolf darf geschossen werden

Nach mehreren Rissen an Rindern in Fieberbrunn hat Tirol rasch eine Abschussverordnung für einen mutmaßlichen Problemwolf erlassen. Während die rechtliche Lage in Tirol solche Schritte ermöglicht, gestaltet sich ein Wolfs-Abschuss in Südtirol weitaus komplizierter.

APA/dpa

In Tirol ist es erneut zu einem Zwischenfall mit einem mutmaßlichen Wolf gekommen. Laut einer Aussendung des Landes Tirol wurden im Gemeindegebiet von Fieberbrunn im Bezirk Kitzbühel am Donnerstag ein totes sowie vier verletzte Rinder aufgefunden. Drei der verletzten Tiere mussten notgetötet werden.

Nach einer Untersuchung durch die örtlich zuständige Amtstierärztin besteht der Verdacht, dass ein Wolf für die Angriffe verantwortlich ist. In der Folge hat die Tiroler Landesregierung eine Abschussverordnung für einen sogenannten Schadwolf erlassen. Diese trat am Freitag in Kraft und gilt für acht Wochen im Umkreis von zehn Kilometern rund um den Ort des Vorfalls.

Die örtliche Jägerschaft wurde bereits informiert, um gegebenenfalls tätig zu werden. Insgesamt sind derzeit acht solcher Abschussverordnungen in Tirol aufrecht. Seit Jahresbeginn wurden bereits elf entsprechende Verordnungen erlassen, wovon drei bislang auch tatsächlich umgesetzt wurden.

Gezieltes und rasches Handeln

Tirol verfolgt bei Wolfsvorkommen eine vergleichsweise pragmatische Linie. Durch das Modell der Maßnahmenverordnungen können die Behörden bei konkreten Schäden durch Wölfe gezielt Abschüsse zulassen. In Südtirol hingegen ist es anders, da durch verschiedenste rechtliche Vorgaben ein rasches Einschreiten erschwert wird.

Die Bevölkerung wird wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.

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