Schülerinnen klagen erfolgreich gegen Kruzifix

In Bayern hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass ein großes Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums die Glaubensfreiheit zweier Schülerinnen verletzt hat. Die jungen Frauen hatten sich daran gestört, das Kreuz täglich sehen zu müssen, und gegen die Entscheidung der Schulleitung geklagt, es nicht zu entfernen.
Das Gericht urteilte nun, die Schule habe rechtswidrig gehandelt, indem sie das Kruzifix während der Schulzeit nicht abhängen wollte. Die Richter betonten, dass es für die Schülerinnen keine zumutbare Möglichkeit gegeben habe, dem Anblick auszuweichen.
Zwar gibt es in Bayern für Grundschulen die gesetzliche Vorgabe, in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen. Für Gymnasien existiert jedoch keine entsprechende Regelung. Ob ein Kreuz dort durch ein spezielles Gesetz erlaubt werden könnte, ließ das Gericht offen.
In anderen Punkten blieb die Klage der Schülerinnen ohne Erfolg. Beide haben inzwischen ihr Abitur abgeschlossen.






