von mmh 10.07.2025 18:19 Uhr

Südtirol lockert Vorschriften für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

Gute Nachrichten für das Personal im Landesdienst: Die bisher strengen Regeln zur Ausübung von Nebentätigkeiten werden bald gelockert. Auf Vorschlag von Personallandesrätin Magdalena Amhof wurde das Landesgesetz 44/2025 überarbeitet und tritt in Kürze nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Auf Vorschlag von Personallandesrätin Magdalena Amhof ist die bestehende Regelung zur Nebentätigkeit im Landesdienst ist vereinfacht worden. (Foto: LPA/Berhard Aichner)

Weniger Hürden für Nebentätigkeiten im Landesdienst

Personallandesrätin Amhof betont, dass eine Nebentätigkeit häufig einen wichtigen Ausgleich zu den Verdienstmöglichkeiten im öffentlichen Dienst darstellt – insbesondere für Mitarbeitende mit speziellen Fachkompetenzen. „Nebentätigkeiten sollen ohne großen Aufwand möglich sein, solange die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird“, so Amhof.

Das neue Gesetz beseitigt mehrere Hürden aus der bisherigen Regelung und soll damit auch die Attraktivität des Landesdienstes erhöhen.

Wichtige Änderungen auf einen Blick:

  • Wegfall der Einkommensgrenze: Bislang durften Nebeneinkünfte 30 Prozent des jährlichen Bruttogehalts bei Vollzeit nicht überschreiten. Diese finanzielle Deckelung entfällt nun komplett.
  • Teilzeitkräfte profitieren: Auch Mitarbeiter mit Teilzeitverträgen unter 50 Prozent können künftig eine Nebentätigkeit bis zu 48 Stunden pro Woche ausüben – ohne den Nachweis, dass eine Vollzeitstelle beim Arbeitgeber nicht möglich ist.
  • Zeitrahmen bleibt: Insgesamt dürfen Haupt- und Nebentätigkeit weiterhin 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • Erleichterungen für bestimmte Berufsgruppen: Lehrpersonal darf Nebentätigkeiten ausüben, die dem Schulbetrieb dienen; Kindergarten- und Integrationspersonal kann in der Nachmittags- und Sommerbetreuung für externe Anbieter tätig sein. Landwirtschaftliche Tätigkeiten bleiben ebenfalls erlaubt.
  • Weiterhin verboten: Gewerbliche, freiberufliche oder unternehmerische Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht gestattet, außer in den genannten Ausnahmen.

Diese Reform soll für mehr Flexibilität sorgen und gleichzeitig Interessenskonflikte vermeiden. Das Land will auf die wachsenden Bedürfnisse seiner Mitarbeiter reagieren und die Vereinbarkeit von Beruf und Nebenverdienst stärken.

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