Südtiroler Jugendring lobt Reform des Bauspar-Modells

Ein zentrales Element der Reform ist eine neue Bestimmung für junge Familien: Wird nach Abschluss eines Bauspardarlehens ein Kind geboren, adoptiert oder anvertraut, kann die Laufzeit des Darlehens künftig einmalig um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
„Wir begrüßen diese Möglichkeit sehr, zumal wir uns seit langem dafür einsetzen, dass das erfolgreiche Bausparmodell weiterentwickelt wird – insbesondere auch für Familien“, erklärt das SJR-Projektteam „Junges Wohnen“.
Auch für junge Antragsteller unter 36 Jahren bringt die Reform spürbare Erleichterungen. So können bis zu 25.000 Euro der angesparten Zusatzrente beim Darlehen berücksichtigt werden – und das im Dreifachen Umfang, bei öffentlich Bediensteten sogar im Vierfachen. Zudem wird die Mindestdauer der Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds von acht auf fünf Jahre gesenkt.
Bei gemeinsamen Anträgen zweier Personen wird künftig eine Einschreibungsdauer von insgesamt mindestens zwölf Jahren verlangt – eine Kombination wie acht Jahre bei einer Person und vier bei der anderen ist somit ausreichend. Auch dies wertet der Jugendring als klaren Fortschritt.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der SJR unter der damaligen Vorsitzenden Tanja Rainer mit dem Konzept „Bausparen+“ konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Modells eingebracht. Ziel war es, leistbares Wohnen mit einem stärkeren Fokus auf die Altersvorsorge zu verbinden.
„Mit diesen Neuregelungen wird auf die Bedürfnisse der jungen Generation und ihrer Familien eingegangen“, lautet das abschließende Resümee des SJR-Projektteams „Junges Wohnen“.






