Landesregierung erlässt Abschussverordnung für Wolf im Wipptal

Neunte Abschussverordnung dieses Jahr
Die entnommenen Proben wurden zur weiteren genetischen Analyse an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie in Wien übermittelt.
In Reaktion auf die Vorfälle hat die Tiroler Landesregierung am Dienstag eine Abschussverordnung für einen sogenannten „Schadwolf“ erlassen. Diese tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für acht Wochen im Umkreis von zehn Kilometern rund um den Ort des Geschehens.
Die zuständige Jägerschaft wurde bereits über die Verordnung informiert. Es handelt sich um die neunte Abschussverordnung in Tirol im laufenden Jahr – zwei davon konnten bislang umgesetzt werden. Weitere aktive Abschussverordnungen bestehen derzeit in Osttirol, im Ötztal, im Stubaital sowie im Tiroler Unterland.
Bevölkerung um Mithilfe gebeten
Die Behörden bitten die Bevölkerung weiterhin um Mithilfe. Sichtungen und Beobachtungen von Wölfen sollen über das auf der Website des Landes bereitgestellte Sichtungsformular gemeldet werden.
Nähere Informationen finden Interessierte unter: www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.






