von mmh 03.07.2025 09:04 Uhr

Urteil gegen Diddy: Teil-Schuldspruch für den Musikstar

Sean „Diddy“ Combs, einst gefeierter Superstar des US-Rap und Unternehmer-Ikone, wurde im New Yorker Strafprozess wegen Sexualdelikten teilweise schuldig gesprochen. Die Geschworenen verurteilten ihn am Mittwoch wegen Prostitution, während sie ihn in den schwerwiegenderen Anklagepunkten – darunter Sexhandel und organisierte Kriminalität – freisprachen. Eine Freilassung vor der Strafmaßverkündung wurde abgelehnt: Combs bleibt in Haft.

APA/AFP

Vom Rap-Superstar zum Angeklagten

Sean Combs, besser bekannt als Puff Daddy, P. Diddy oder einfach Diddy, war in den 1990er- und 2000er-Jahren einer der bekanntesten Hip-Hop Musiker weltweit. Mit seinem Musiklabel Bad Boy Records, einer eigenen Modemarke und zahlreichen Hits wurde er für viele zum Symbol des amerikanischen Traums – vom Jungen aus Harlem zum Millionär und Weltstar. Jetzt drohen ihm bis zu 20 Jahre Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 54-Jährigen vor, über Jahre hinweg ein Netzwerk aus Machtmissbrauch, Einschüchterung und sexualisierter Gewalt aufgebaut zu haben. Frauen und Männer seien zu Drogen- und Sexpartys gezwungen worden – unter Druck, unter Gewaltandrohung, unter Angst. Combs selbst hatte zwar häusliche Gewalt eingeräumt, alle anderen Vorwürfe jedoch bestritten und auf nicht schuldig plädiert.

Teilsieg für die Verteidigung – und doch ein harter Schlag

Für die Verteidigung ist das Urteil ein Teilerfolg, für Combs ein herber Rückschlag. Die Verurteilung wegen Prostitution – auch wenn sie weniger schwer wiegt als organisierter Sexhandel – zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. Die genaue Strafhöhe wird der Richter zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben. Klar ist, ein Freispruch auf ganzer Linie hätte Combs’ Rückkehr ins Rampenlicht ermöglicht. Das ist jetzt ausgeschlossen.

Ein prominenter Name – viele Vorwürfe

Der Strafprozess ist nur die Spitze des Eisbergs. Inzwischen liegen über 100 Zivilklagen gegen Combs vor. Eine texanische Kanzlei vertritt allein mehr als 120 Kläger und Klägerinnen. Die Vorwürfe reichen von psychischer Manipulation über sexuelle Nötigung bis hin zu körperlicher Gewalt – viele aus seinem direkten Umfeld, teils über Jahre hinweg.

Trotz allem, Combs ist nicht allein. Im Gerichtssaal zeigten Familienmitglieder und „Rap-Kollegen“ Solidarität. Doch das Image des unangreifbaren Business-Moguls ist beschädigt. Die einst strahlende Marke „Diddy“ steht nun für einen tiefen Fall – persönlich, moralisch, gesellschaftlich.

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