Weitere Abschussverordnung für Wolf

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Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Diese ist mit Kundmachung heute, Mittwoch, in Kraft getreten. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen im Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft wurde informiert, berichtet das Land Tirol in einer Aussendung.
Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr acht Abschussverordnungen erlassen, zwei davon konnten von der Jägerschaft erfüllt werden. Aktuell sind damit zwei Abschussverordnungen in Osttirol, zwei weitere im Ötztal sowie eine im Stubaital und eine im Tiroler Unterland aufrecht.






