von lif 01.07.2025 08:55 Uhr

Mann wollte „Ungläubige“ töten

Ein 22-jähriger zum Islam konvertierter Mann musste sich am Montag wegen Plänen zur Tötung „Ungläubiger“ am Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Mann leide unter einer Geisteskrankheit und war nicht zurechnungsfähig, so Gutachter Reinhard Haller. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Einweisung in ein forensisch therapeutisches Zentrum beantragt. 

Bild von 2541163 auf Pixabay

Dem Mann wurden mehrere Straftaten vorgeworfen, darunter gefährliche Drohung, Körperverletzung, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchter Raub und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Er soll mehreren Menschen gedroht haben, sie umzubringen, weil sie „ungläubig“ seien. Von einem Nachbarn verlangte er unter Gewaltandrohung Geld, dieser nahm den Betroffenen aber nicht ernst.

Im November 2024 versuchte er in einer Moschee, einen 15-Jährigen unter Vorhalt eines Messers und Drohungen dazu zu bringen, mit ihm gemeinsam Betende zu töten, weil diese seiner Meinung nach nicht dem wahren Islam huldigten. Der Jugendliche wandte sich an die Polizei. Bei seiner Festnahme bedrohte er die Exekutive, in der Folge auch Krankenhauspersonal und die Justizwache.

Betroffener zeigte sich geständig

Mehrere Vorarlberger Medien berichteten am Montag übereinstimmend, dass der Mann sich vor Gericht geständig gezeigt habe. Er habe den radikalen Ideen inzwischen abgeschworen, mit dem Islamischen Staat wolle er nichts mehr zu tun haben, so der Betroffene demnach. Der Arbeitslose hatte sich offenbar im Internet radikalisiert.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestierte dem Mann eine akute Geisteserkrankung. Er habe über Jahre Wahnideen entwickelt und sich in Tötungsfantasien hineingesteigert. Seine Drohungen als IS-Anhänger seien ernst zu nehmen gewesen. Die paranoid-halluzinatorische Schizophrenie, ausgelöst durch übermäßigen und längeren Cannabiskonsum, müsse unbedingt behandelt werden, befürwortete Haller eine Einweisung. Ohne Behandlung sei der 22-Jährige als gefährlich einzustufen. Der Mann nahm das Urteil umgehend an, es ist laut Gerichtssprecher Nußbaumer rechtskräftig.

APA/UT24

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