von ih 26.06.2025 13:22 Uhr

„Es gibt ein Recht zu leben, aber auch ein Recht auf Sterben“

Der Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtags hat einen Gesetzesvorschlag des Team-K-Abgeordneten Franz Ploner zur Regelung eines selbstbestimmten Lebensendes abgelehnt. Der Vorschlag sah – nach dem Vorbild der Region Toskana – eine landesgesetzliche Regelung für Menschen mit unheilbaren Krankheiten vor, die unter bestimmten Voraussetzungen ärztlich assistiert aus dem Leben scheiden möchten.

Franz Ploner, Landtagsabgeordneter des Team K.

Franz Ploner kritisierte die Ablehnung scharf und sprach von einem „mangelnden Verantwortungsbewusstsein“ der Regierungsmehrheit. Die Entscheidung verhindere eine klare gesetzliche Grundlage in einem ethisch sensiblen Bereich, obwohl der italienische Verfassungsgerichtshof bereits 2019 das Recht auf ein würdevolles Lebensende unter bestimmten Bedingungen anerkannt habe.

Der Schmerztherapeut und Palliativmediziner betonte, dass die Patientenwürde bis zuletzt gewahrt werden müsse. Ploner fordert eine landesweite Regelung mit medizinischen Standards, um betroffenen Menschen unnötiges Leiden zu ersparen. Der Staat habe bislang versäumt, das Urteil des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen.

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