von Alexander Wurzer 20.06.2025 13:54 Uhr

Zwei Fälle von schwerem Sozialleistungsbetrug aufgedeckt

Die Task Force SOLBE der Polizeiinspektion Innsbruck Fremdenpolizei konnte zwei gravierende Fälle von Sozialleistungsbetrug aufdecken. In beiden Fällen geht es um erschlichene staatliche Leistungen in beträchtlicher Höhe. Die Ermittlungen führten zur Klärung eines schweren gewerbsmäßigen Betrugs sowie eines weiteren Falls von erschlichener Familienbeihilfe.

Willfried Wende auf Pixabay

Schwerarbeiterpension durch Falschangaben erschlichen

Ein 61-jähriger Österreicher aus dem Tiroler Unterland steht im Verdacht, sich ab dem 1. September 2024 durch gezielte Täuschung eine Schwerarbeiterpension erschlichen zu haben. Der Mann stellte als selbstständiger Unternehmer einen Antrag auf die Pension und gab dabei an, in den letzten zwanzig Jahren durchgehend schwere körperliche Arbeit auf Baustellen verrichtet zu haben.

Die Ermittlungen, die nach einer anonymen Anzeige aufgenommen wurden, widerlegten jedoch diese Angaben. Laut Polizei führte der Mann in seiner Firma ausschließlich Büroarbeiten aus. Die Behauptungen im Antragsformular erwiesen sich somit als vorsätzlich falsch. Der entstandene Schaden beläuft sich laut Polizei auf einen Betrag im oberen fünfstelligen Eurobereich. Der betroffene Versicherungsträger wurde durch die Täuschung zur Auszahlung dieser Summe verleitet.

Familienbeihilfe trotz Auslandsaufenthalt bezogen

In einem weiteren Fall wird ein 56-jähriger Österreicher beschuldigt, sich zwischen März 2020 und März 2025 widerrechtlich Familienbeihilfe erschlichen zu haben. Der Mann war bereits Ende 2019 gemeinsam mit seinen beiden minderjährigen Kindern nach Australien ausgewandert – unterließ es jedoch, diesen Umzug der zuständigen Behörde zu melden.

Trotz des dauerhaften Auslandsaufenthalts wurden die staatlichen Leistungen weiterhin ausbezahlt. Erst im Rahmen routinemäßiger Überprüfungen ergaben sich Hinweise auf den tatsächlichen Wohnort der Familie. Die zuständige Behörde reagierte mit einem Rückforderungsbescheid, woraufhin der gesamte, entstandene Schaden – ein niedriger fünfstelliger Eurobetrag – zurückgezahlt wurde.

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