Gericht stoppt Ausbau von Skianlagen im Schnalstal

Die Umweltverbände kritisierten, dass das Projekt in einem gesetzlich geschützten hochalpinen Gebiet rund um das „Hochjoch“ liegt. Es handelt sich um eine Landschaft mit Moränenfeldern und Gletschermulden, die weitgehend unberührt ist. Laut den Organisationen hätte der Ausbau schwere und nachhaltige Schäden an der Natur zur Folge gehabt.
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass das Vorhaben ohne die gesetzlich vorgeschriebene strategische Umweltprüfung (SUP) genehmigt wurde. Auch eine sogenannte Verträglichkeitsprüfung, die bei Projekten in der Nähe von Schutzgebieten nach EU-Recht erforderlich ist, sei unterlassen worden. In der Nähe der geplanten Anlagen befinden sich zwei Natura-2000-Gebiete: das Ruhegebiet Ötztaler Alpen und der Naturpark Texelgruppe.
Schutz gefährdeter Tierarten
Das Urteil hebt zudem hervor, dass durch das Projekt auch geschützte Lebensräume bedroht würden. Besonders betroffen wäre das Alpenschneehuhn, eine Vogelart, die speziell an das Hochgebirge angepasst ist und durch die europäische Vogelschutzrichtlinie geschützt wird. Die Tiere leiden bereits unter dem Klimawandel, und weitere Eingriffe wie neue Liftanlagen könnten ihren Lebensraum weiter einschränken.
Signal für nachhaltigen Tourismus
Das Gerichtsurteil wird von den Umweltverbänden als wichtiger Schritt in Richtung eines umweltverträglicheren Tourismus gewertet. Sie warnen davor, Wintersportangebote weiter in immer höhere und empfindlichere Regionen zu verlagern. Angesichts des Klimawandels sei dies nicht nur ökologisch problematisch, sondern auch wirtschaftlich riskant: Die Zukunft des Tourismus liege in einer intakten Natur, nicht im technischen Ausbau immer höherer Pisten.






