Verbot unerwünschter Genitalbilder: Gesetzesänderung im Ministerrat beschlossen

Was genau verboten wird
Konkret geht es um das Versenden von Bildern der Genitalien ohne vorherige Zustimmung der empfangenden Person über elektronische Kommunikationsmittel wie etwa Smartphones oder Computer. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, eine strafrechtliche Grundlage gegen diese Form digitaler Belästigung zu schaffen.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Die Vorlage wird nun dem Parlament zugeleitet. Sollte der Nationalrat der Änderung zustimmen, könnte das Gesetz bereits im September 2025 in Kraft treten.
Ursprung der Initiative
Die Initiative geht auf einen Antrag der SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim aus dem Jahr 2022 zurück. Laut ihren Angaben soll damit eine Schutzlücke geschlossen werden, auf die unter anderem Beratungsstellen und Betroffene wiederholt hingewiesen haben.
Erweiterung des Strafgesetzbuches
Das Justizministerium erarbeitete die Gesetzesänderung, nachdem es in der Vergangenheit Kritik an mangelnden rechtlichen Möglichkeiten im Umgang mit unerwünschten sexuellen Inhalten im digitalen Raum gegeben hatte. Mit der geplanten Erweiterung des § 218 StGB sollen künftig auch Fälle erfasst werden, in denen Genitalbilder ohne Zustimmung übermittelt werden – unabhängig davon, ob sie im öffentlichen oder privaten Rahmen versendet wurden.






