von lif 17.06.2025 14:19 Uhr

Studienbeihilfen: Altersgrenze fällt, Hilfe bei Teilzeitstudium

Künftig können Studenten, die eine universitäre Einrichtung oder eine Fachhochschule besuchen, altersunabhängig um eine Studienbeihilfe ansuchen. Bisher hatte eine Altersgrenze von 35 oder 40 Jahren gegolten. Zudem werden Beihilfen auch für Teilzeitstudenten vorgesehen und die Schwellen des Faktors Wirtschaftliche Lage (FWL) angehoben.

(Foto: Unsplash).

Die Landesregierung hat dafür auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer die bestehende Verordnung angepasst. „Die Anpassungen tragen den Veränderungen Rechnung: Immer häufiger wird ein Studium als Teilzeitstudium absolviert und zunehmend entscheiden sich Studenten bewusst, zunächst unterschiedliche Erfahrungen zu sammeln, bevor sie ein Studium beginnen. Wir haben diese Impulse und Rückmeldungen aus der Studentenschaft ernst genommen – und die geltenden Rahmenbedingungen entsprechend angepasst“, betont Achammer.

Neben der Aufhebung der Altersgrenze ist sicherlich die Möglichkeit, dass auch Teilzeitstudenten künftig um eine Studienbeihilfe ansuchen können, eine der wesentlichsten Änderungen. Die Beihilfe beträgt dabei die Hälfte von jenem Betrag, der Vollzeitstudenten zusteht, berichtet das LPA in einer Aussendung.

„Der Vorschlag basiert auf umfassenden Recherchen und Analysen der Systeme in Italien, Österreich, Deutschland und Großbritannien. Unser Ziel ist es, ein einheitliches System für alle Studenten zu schaffen, das fair als auch effizient in der Umsetzung ist“, informiert Nicol Mastella, Direktorin des Amtes für Hochschulförderung. Die Beihilfe wird für die gesamte Zeit der Regelstudiendauer garantiert. Mit der Anhebung der FWL-Schwellen von vier auf fünf wird mehr Studenten der Zugang zu den Studienbeihilfen ermöglicht.

Für alle Antragsteller, die den bisherigen Schwellenwert von 2,4 überschreiten, bedeutet dies gleichzeitig eine Erhöhung der Beihilfen. Der Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung hat den vorliegenden Änderungen bereits seine Zustimmung erteilt. Nach der Veröffentlichung der Änderungen gelten die neuen Kriterien ab dem akademischen Jahr 2025/26. Der Zeitraum für die Antragstellung wird in den nächsten Wochen auf dem Landeswebportal im Bereich Hochschulförderung veröffentlicht, sobald die entsprechende Wettbewerbsausschreibung genehmigt ist.

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