Tirol investiert über 91 Millionen Euro in leistbaren Wohnraum

Großer Förderschub für Neubauten und Sanierungen
Das Land Tirol setzt ein klares Zeichen für leistbares Wohnen: In der Sitzung des Kuratoriums für Wohnbauförderung, unter dem Vorsitz von Wohnbaureferent LHStv Philip Wohlgemuth, wurden für März bis Juni 2025 Fördermittel in Höhe von insgesamt 91,2 Millionen Euro zugesichert.
Davon entfallen rund 58,8 Millionen Euro auf den Neubau von Wohnungen, während etwa 32,4 Millionen Euro in Sanierungsmaßnahmen fließen. Weitere 13,7 Millionen Euro sind für Objektförderungen vorgesehen, die derzeit in der finalen Begutachtungsphase sind. Diese kommen insbesondere gemeinnützigen und gewerblichen Wohnbauträgern zugute.
LHStv Wohlgemuth unterstreicht die Bedeutung dieser Investitionen in einer Aussendung: „In Zeiten steigender Wohnkosten und wachsender Nachfrage spielt die Förderung des gewerblichen sowie des gemeinnützigen Wohnbaus eine maßgebliche Rolle. Damit bleibt das Wohnen für die Tiroler Bevölkerung leistbar.“ Zudem betont er die positive Wirkung auf die heimische Bauwirtschaft sowie auf Arbeitsplätze in der Region.
Regionale Verteilung und Förderansuchen
Die zugesicherten Fördermittel verteilen sich auf alle Bezirke Tirols. Hier ein Überblick über die wichtigsten Summen:
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Innsbruck-Stadt: 7,8 Mio. Euro für Neubauten, 4,5 Mio. Euro für Sanierungen
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Innsbruck-Land: 22,7 Mio. Euro für Neubauten, 7,7 Mio. Euro für Sanierungen
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Imst: 4,8 Mio. Euro für Neubauten, 2,7 Mio. Euro für Sanierungen
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Kitzbühel: 8,7 Mio. Euro für Neubauten, 2,4 Mio. Euro für Sanierungen
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Kufstein: 2,3 Mio. Euro für Neubauten, 3,8 Mio. Euro für Sanierungen
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Landeck: 3 Mio. Euro für Neubauten, 2 Mio. Euro für Sanierungen
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Lienz: 1,8 Mio. Euro für Neubauten, 2,6 Mio. Euro für Sanierungen
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Reutte: 2,7 Mio. Euro für Neubauten, 2,1 Mio. Euro für Sanierungen
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Schwaz: 5 Mio. Euro für Neubauten, 4,6 Mio. Euro für Sanierungen
Förderansuchen für Wohnbau, Sanierungen oder Wohnbeihilfen können in den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften gestellt werden. In Innsbruck-Stadt ist der Stadtmagistrat zuständig – außer bei Neubauansuchen, die beim Land Tirol eingebracht werden müssen. Weitere Informationen und Antragsformulare sind online unter www.tirol.gv.at/wohnbau abrufbar.






