von ih 11.06.2025 13:00 Uhr

Kritik an Wohnbaureform: „Leistbarer Wohnraum muss Einheimischen dienen“

Mit scharfer Kritik an der aktuellen Wohnbaureform hat sich der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Hannes Rabensteiner, in der jüngsten Sitzung des Südtiroler Landtags zu Wort gemeldet. Mit insgesamt zwölf Änderungsanträgen versuchte Rabensteiner, die Reform stärker auf die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung auszurichten – mit wenig Erfolg.

Hannes Rabensteiner von der Süd-Tiroler Freiheit im Landtag. - Foto: STF

WIderspruch zur offiziellen Linie der Landesregierung

Zentrales Anliegen des STF-Abgeordneten war es, den Zugang zu Wohnbauförderungen künftig auf Personen zu beschränken, die seit mindestens fünf Jahren in Südtirol leben und arbeiten. „Wer keinen Beitrag zum Steuer- und Sozialsystem unseres Landes leistet, soll auch keine Förderung erhalten“, so Rabensteiner. Der Antrag wurde von der Mehrheit im Landtag abgelehnt – ebenso wie fast alle weiteren seiner Vorschläge.

Derzeit können alle Personen, die in Südtirol arbeiten, Förderungen beantragen – unabhängig davon, wie lange sie im Land leben. Für Rabensteiner steht diese Praxis im Widerspruch zur offiziellen Linie der Landesregierung, die immer wieder „leistbares Wohnen für Einheimische“ propagiert.

Wogegen sich Rabensteiner aussprach

Besonders kritisch äußerte sich der Abgeordnete zur sogenannten Militärwohnregelung. Diese ermöglicht es nun auch Bediensteten staatlicher Einrichtungen, mit nur fünf Jahren Ansässigkeit Wohnungen in ehemaligen Militäranlagen zu mieten oder sogar zu kaufen. Hannes Rabensteiner forderte stattdessen eine strikte Zweckbindung: Die Wohnungen sollten ausschließlich während der aktiven Dienstzeit genutzt werden dürfen. Auch dieser Antrag fand im Südtiroler Landtag keine Mehrheit.

Ein weiteres Anliegen war die Einführung einer dauerhaften Zweckbindung im geförderten Wohnbau. Rabensteiner sprach sich gegen den freien Verkauf geförderter Wohnungen nach Ablauf der Bindungsfrist aus, auch wenn sie formal konventioniert bleiben.

Er forderte, dass ein „Freikauf“ frühestens nach 30 Jahren und nur gegen Rückzahlung der Fördermittel – angepasst an die Inflation – möglich sein sollte. Ausnahmen sollten nur für familiäre Erbfälle oder Verkäufe an Einheimische gelten, die die Kriterien für den geförderten Wohnbau erfüllen.

Nur ein Änderungsvorschlag angeommen

Von seinen zahlreichen Vorschlägen wurde letztlich nur ein Antrag angenommen: eine Gesetzespassage, die bestehende Schutzregelungen für Militärwohnungen aufgehoben hätte, wurde gestrichen.

Trotz der Rückschläge will Rabensteiner nicht locker lassen. Die Süd-Tiroler Freiheit kündigte an, weiter Druck zu machen und sich konsequent gegen Spekulation und Zweckentfremdung öffentlicher Fördermittel einzusetzen. Ein neuer Antrag zum Thema leistbares Wohnen sei bereits in Arbeit.

Abschließend betont Rabensteiner: „Die Wohnreform muss sich an den Bedürfnissen unserer einheimischen Bevölkerung orientieren, nicht an den Interessen von Spekulanten, staatlichen Bediensteten oder anderen ‚Dahergeloffenen‘. Süd-Tirol braucht leistbaren Wohnraum für Süd-Tiroler – nicht mehr und nicht weniger.“

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