Unterstützung für Senioren: ISEE erforderlich

Die neue finanzielle Unterstützung des Landes Südtirol richtet sich an Personen ab 65 Jahren, die in Südtirol leben und eine bestimmte Art von Rente beziehen. Anspruchsberechtigt sind jene, die eine Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF oder eine Sozialrente, ein Sozialgeld oder eine Rente für Zivilinvaliden, Blinde, Gehörlose oder eine sogenannte Hausfrauenrente erhalten. Voraussetzung ist, dass die monatliche Bruttorente 1.000 Euro nicht übersteigt. Zudem darf die wirtschaftliche Lage laut ISEE-Erklärung einen Wert von 20.000 Euro nicht überschreiten, berichtet das LPA in einer Aussendung.
ISEE-Abgabe bis Ende September – Auszahlung im November
Ein eigener Antrag für die Leistung ist nicht notwendig. Voraussetzung ist jedoch, dass die ISEE-Erklärung bis spätestens 30. September 2025 bei einem Steuerbeistandszentrum (CAF) eingereicht wird. Sind alle Kriterien erfüllt, erfolgt die Auszahlung der Unterstützungsleistung durch das INPS/NISF automatisch im Laufe des Novembers 2025. Weitere Details zur Maßnahme sowie zu den Zugangsvoraussetzungen sind auf den offiziellen Informationsflyern zusammengefasst.
Wer hat Anrecht?
- Wer zum 31.12.2024 65 Jahre oder älter war
- Wer am 31.12.2024 in Südtirol ansässig war
- Wer am31.12.2024 eine Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente, ausbezahlt vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF, oder eine Sozialrente oder Sozialgeld oder eine Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose oder eine Hausfrauenrente bezogen hat
- Wenn die Rente weniger als 1.000 Euro brutto im Monat beträgt
- Wer eine aktuell gültige ISEE von maximal 20.000 Euro hat






