Hunderte Abschiebungen durch die Kirche verhindert

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) nahm in diesem Jahr bislang 105 Menschen ins Kirchenasyl auf. In den beiden Vorjahren waren es jeweils knapp 200. Laut EKHN befinden sich alle Betroffenen weiterhin in Deutschland. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck gewährte zwischen 2014 und 2024 in 637 Fällen Kirchenasyl.
Obwohl Kirchenasyl rechtlich nicht bindend sei, verzichten die Behörden währenddessen auf Abschiebungen. Das Innenministerium verweist auf dabei den „Respekt vor der christlich-humanitären Tradition“, wie die JF berichtet.
Durch das Kirchenasyl werden oft Rückführungsfristen nach der Dublin-III-Verordnung überschritten. Nach Ablauf von sechs Monaten ist Deutschland für das Asylverfahren zuständig – eine Überstellung in das Ersteinreiseland ist dann nicht mehr möglich.






