von gk 03.06.2025 17:56 Uhr

EuGH stärkt Grundrechte für Migranten

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs sorgt für Aufsehen: Im Fall einer Kongolesin, die mit gefälschten Papieren ihre Tochter und Nichte nach Italien brachte, stellt der EuGH klar – wer aus familiären oder humanitären Gründen handelt, begeht keine strafbare Schlepperei. Kritiker warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall.

APA (AFP)

In einem brisanten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Migranten erneut gestärkt – und damit die Tür für eine weitreichende Neuinterpretation von „Schlepperei“ geöffnet. Auslöser war der Fall einer kongolesischen Frau, die mit gefälschten Papieren ihre minderjährige Tochter und ihre Nichte per Flugzeug nach Italien brachte. Dort droht ihr nun eine mehrjährige Haftstrafe wegen Beihilfe zur illegalen Einreise.

Doch laut EuGH liegt der Fall anders: Wenn jemand Minderjährige ins Land holt, für die er tatsächlich Sorge trägt, sei dies keine strafbare Handlung – zumindest dann nicht, wenn humanitäre oder familiäre Beweggründe im Vordergrund stehen. Eine gegenteilige Auslegung, so das Urteil, „würde zu einem besonders schweren Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und in die Grundrechte des Kindes führen“.

Humanität oder Rechtsbruch?

Was für linksliberale NGOs und Migrationslobbyisten ein Triumph ist, ruft in juristischen und sicherheitspolitischen Kreisen Besorgnis hervor. Denn das Urteil, das auf eine Anfrage des italienischen Gerichts hin erfolgte, setzt einen Präzedenzfall mit weitreichender Wirkung. Asylorganisationen begrüßen die Entscheidung ausdrücklich – sie sehen in ihr die Chance, „restriktive EU-Gesetze aufzubrechen“, wie der Exxpress berichtet. Es gehe um nichts weniger als die Frage, ob private Fluchthilfe künftig rechtlich legitimiert wird – solange sie sich auf humanitäre Motive beruft.

Kritik an EU-Migrationspolitik wächst - selbst gefälschte Dokumente nicht strafbar

Das Urteil reiht sich ein in eine Serie von Entscheidungen europäischer Gerichte, die nationale Gesetze zur Migrationskontrolle zunehmend aushöhlen. Der Begriff der Schlepperei verliert an Schärfe, die Rechtsstaatlichkeit wird in Teilen zur Auslegungssache. Besonders umstritten ist, dass laut dem EuGH-Urteil selbst gefälschte Dokumente offenbar nicht zwingend strafrechtlich relevant sind – sofern ein „familiärer Zusammenhang“ oder „humanitäre Absicht“ geltend gemacht wird.

Was bedeutet das für Europa?

Scharfe Kritik kommt aus konservativen Kreisen. Die Entscheidung des EuGH könne als Einladung an tausende Migranten interpretiert werden, ihre Familien auf inoffiziellen Wegen nachzuholen – notfalls mit gefälschten Dokumenten. Die Grenze zwischen menschlichem Mitgefühl und kalkulierter Gesetzesumgehung werde dadurch verwischt.

Zudem steht der Schutz der Außengrenzen zur Debatte: Wenn ausgerechnet EU-Gerichte Migration auf illegalem Wege de facto legitimieren, wie soll dann Recht durchgesetzt werden? Ist denn das Grundrecht auf Familienleben höher zu werten als die Integrität der Einreiseregeln?

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