Behördenschikane wegen „bröseligem“ Kennzeichen

Was eigentlich eine Formsache hätte sein sollen, wurde für einen Südtiroler Autofahrer zum bürokratischen Hürdenlauf der Extraklasse. Bei der Hauptuntersuchung seines Fahrzeugs wurde festgestellt, dass sein Kennzeichen – wohlgemerkt ohne sein Verschulden – nicht mehr den Anforderungen entspricht. Der Lack hatte sich etwas gelöst, und die Prüfstelle winkte ab: „Nicht positiv beurteilbar!“
Ein bürokratischer Albtraum beginnt
Was danach folgte, ist an Absurdität kaum zu überbieten – und erinnert eher an eine Märchengeschichte als an ein modernes Verwaltungssystem. Denn statt einfach ein neues Kennzeichen mit derselben Nummer zu bekommen, musste der Bürger:
- den Besitzschein seines Fahrzeugs suchen
- ein neues Immatrikulationsverfahren anstoßen
- zwei komplett neue Kennzeichen beantragen (mit neuer Nummer!)
- bei der Versicherung vorstellig werden
- und einen neuen Werkstatttermin vereinbaren, um die Hauptuntersuchung final abzuschließen
Weitere bürokratische Laufereien wie z.B. die Registrierung des neuen Kennzeichens beim Telepass sind hier noch gar nicht berücksichtigt.
Das Ergebnis? 270 Euro Kosten und ein ganzer Urlaubstag dahin – für ein Kennzeichen, das sich offensichtlich durch mangelhafte Qualität selbst aufgelöst hat.
„Ich werde bestraft, obwohl ich nichts falsch gemacht habe!“
Der Betroffene ist fassungslos:
„Hätte ich das Kennzeichen bei einem Unfall beschädigt, würde ich ja verstehen, dass ich selbst dafür aufkommen muss. Aber das Ding ist einfach von alleine kaputtgegangen! Und dann soll ich alles zahlen und durch diesen Behördenterror gehen? Das ist reine Schikane!“
Vor allem stellt er sich die Frage, die wohl viele Bürger umtreiben dürfte:
„Warum kann ich nicht einfach mit dem kaputten Kennzeichen zum Amt gehen, dort zwei neue Schilder mit derselben Nummer bestellen – fertig?“
Eine berechtigte Frage, die derzeit unbeantwortet bleibt. Denn laut aktueller Rechtslage ist das Durchlaufen einer erneuten Immatrikulation zwingend notwendig.
Strafen bei beschädigtem Kennzeichen: Die Falle schnappt schnell zu
Was viele nicht wissen: Ein beschädigtes Kennzeichen ist kein Kavaliersdelikt. Im Gegenteil! Wer damit im Straßenverkehr erwischt wird, riskiert empfindliche Verwaltungsstrafen – und die werden regelmäßig kontrolliert, wie der UT24-Leser durch die Werkstatt erfahren musste.
Die Polizei greift hier konsequent durch. Unleserliche oder beschädigte Kennzeichen werden als potenzielle Manipulationsversuche gewertet – und das kann richtig teuer werden.
Warnung an alle Fahrzeughalter: Kontrolliert eure Schilder – sonst wird’s teuer!
UT24 warnt: Sehen Ihre Kennzeichen noch intakt aus? Ist der Lack an den Rändern noch vollständig? Schon kleinste Abnutzungen können zur Falle werden! Und im schlimmsten Fall landen Sie – wie unser Leser – in einem bürokratischen Teufelskreis, aus dem es kein Entrinnen gibt.
„So bürgerfeindlich war Verwaltung noch nie“
Der Leser zeigt sich zutiefst enttäuscht vom System:
„Ich bin ein pflichtbewusster Bürger, zahle Steuern, halte mich an alle Regeln. Und dann werde ich für ein Qualitätsproblem abgestraft, als hätte ich ein Verbrechen begangen. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?“
Ein System, das nicht zwischen Fahrlässigkeit und Materialversagen unterscheidet, sei ein System, das gegen die Bürger statt für sie arbeitet.
UT24 bleibt dran!
Dieser Fall ist kein Einzelfall – und könnte jeden treffen.
Wenn auch Du ähnliche Erfahrungen gemacht hast, schreibe sie uns! UT24 bringt Deine Stimme in die Öffentlichkeit.
Teile diesen Artikel, um andere Bürger zu warnen – und um zu zeigen, dass wir uns nicht alles gefallen lassen.
Bürokratie-Wahnsinn stoppen – Bürgerrechte stärken!






