von ih 22.05.2025 15:25 Uhr

SVP-Politikerin freut sich über Urteil zu Regenbogenfamilien

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag eine umstrittene Entscheidung getroffen: Er erklärte Teile von Artikel 8 des Gesetzes Nr. 40/2004 über künstliche Befruchtung für verfassungswidrig. Künftig muss in bestimmten Fällen auch die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Mutter als zweiter Elternteil anerkannt werden – vorausgesetzt, die künstliche Befruchtung erfolgte im Ausland.

Foto: Julia Unterberger

Die Maßnahme wird von Befürwortern als Fortschritt für die Rechte von Regenbogenfamilien gefeiert. So auch von Julia Unterberger, Senatorin der Südtiroler Volkspartei (SVP) und Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat.

In einer Stellungnahme spricht sie von einem „Meilenstein im Kampf um die Anerkennung des nicht-biologischen Elternteils“ und kritisiert zugleich die konservative Familienpolitik der Regierung, die laut Unterberger ein überholtes Familienbild vertrete.

Das Urteil des Verfassungsgerichts stützt sich auf das Kindeswohl: Kinder hätten ein Recht auf rechtliche Absicherung und auf familiäre Bindungen zu beiden Elternteilen – auch in gleichgeschlechtlichen Konstellationen. Doch das Urteil wirft Fragen auf.

Faktische Legalisierung durch die Hintertür

Kritiker befürchten, dass das Urteil rechtliche Grauzonen vergrößert. Denn während künstliche Befruchtung in Italien für lesbische Paare weiterhin verboten bleibt, sollen die daraus resultierenden Familienverhältnisse nun dennoch rechtlich anerkannt werden – sofern die Befruchtung im Ausland stattfand.

Diese indirekte Umgehung nationaler Gesetze sorgt bei konservativen Politikern und Juristen für Irritation. Sie warnen vor einer faktischen Legalisierung durch die Hintertür und sehen den Gesetzgeber in der Pflicht, klare Regeln zu schaffen.

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