Neues Gesetz soll Ehrenamt in Südtirol entlasten

„Die Behandlung im Südtiroler Landtag und die Abstimmung sind für Juli geplant“, erklärt Egon Zemmer, Bundesgeschäftsführer des Südtiroler Schützenbundes. Im Anschluss soll eine Durchführungsverordnung folgen, die die konkrete Umsetzung regelt.
Ein Kernpunkt des neuen Gesetzes betrifft eine unbürokratische Übergangsregelung für Vereine, die aus dem staatlichen Einheitsregister austreten möchten. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, stattdessen im neuen Landesregister zu bleiben – ohne Verpflichtung, ihr Vereinsvermögen auf andere Organisationen zu übertragen.
Landesrätin Rosmarie Pamer zeigte sich dankbar für die aktive Mitgestaltung durch die Vertreter der Initiative. „Viele Vorschläge aus dem Ehrenamt haben Eingang in den Entwurf gefunden, insbesondere was Vereinfachungen bei der Beantragung öffentlicher Beiträge betrifft“, so Pamer. Das neue Register soll digital geführt werden und so den Verwaltungsaufwand für ehrenamtliche Organisationen deutlich reduzieren.
„Das ist eine große Entlastung für die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer, die das gesellschaftliche Leben in Südtirol mittragen“, betonte die Landesrätin. Der Gesetzgebungsprozess sei zwar aufwändiger gewesen als ursprünglich gedacht, doch das Ergebnis sei ein tragfähiger rechtlicher Rahmen für das Ehrenamt.
Zudem verwies Pamer auf zusätzliche Erleichterungen im Rahmen eines Sammelgesetzentwurfs, der im Juni im Landtag behandelt wird. Dieser sieht unter anderem Vereinfachungen bei der Organisation öffentlicher Veranstaltungen durch ehrenamtliche Vereine vor.






