von ih 22.05.2025 17:05 Uhr

Neues Gesetz soll Ehrenamt in Südtirol entlasten

Erleichterungen und mehr Rechtssicherheit für ehrenamtliche Organisationen: Das ist das Ziel eines neuen Landesgesetzentwurfs, den Vertreter der Initiative „Ehrenamt in Not“ am Donnerstag, 22. Mai 2025, mit Landesrätin Rosmarie Pamer diskutiert haben. Der Entwurf mit dem sperrigen Titel „Einrichtung des Landesverzeichnisses der Körperschaften, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben, und Bestimmungen zum Dritten Sektor“ wurde kürzlich von der Landesregierung genehmigt und befindet sich nun in der Begutachtungsphase.

Im Bild von links: Anna Schenk (SBJ), Pepi Ploner (VSM), Cristian Olivo (AVS), LR Rosmarie Pamer, Egon Zemmer (SSB) und Klaus Gufler (SCV). - Foto: SSB/Richard Andergassen.

„Die Behandlung im Südtiroler Landtag und die Abstimmung sind für Juli geplant“, erklärt Egon Zemmer, Bundesgeschäftsführer des Südtiroler Schützenbundes. Im Anschluss soll eine Durchführungsverordnung folgen, die die konkrete Umsetzung regelt.

Ein Kernpunkt des neuen Gesetzes betrifft eine unbürokratische Übergangsregelung für Vereine, die aus dem staatlichen Einheitsregister austreten möchten. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, stattdessen im neuen Landesregister zu bleiben – ohne Verpflichtung, ihr Vereinsvermögen auf andere Organisationen zu übertragen.

Landesrätin Rosmarie Pamer zeigte sich dankbar für die aktive Mitgestaltung durch die Vertreter der Initiative. „Viele Vorschläge aus dem Ehrenamt haben Eingang in den Entwurf gefunden, insbesondere was Vereinfachungen bei der Beantragung öffentlicher Beiträge betrifft“, so Pamer. Das neue Register soll digital geführt werden und so den Verwaltungsaufwand für ehrenamtliche Organisationen deutlich reduzieren.

„Das ist eine große Entlastung für die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer, die das gesellschaftliche Leben in Südtirol mittragen“, betonte die Landesrätin. Der Gesetzgebungsprozess sei zwar aufwändiger gewesen als ursprünglich gedacht, doch das Ergebnis sei ein tragfähiger rechtlicher Rahmen für das Ehrenamt.

Zudem verwies Pamer auf zusätzliche Erleichterungen im Rahmen eines Sammelgesetzentwurfs, der im Juni im Landtag behandelt wird. Dieser sieht unter anderem Vereinfachungen bei der Organisation öffentlicher Veranstaltungen durch ehrenamtliche Vereine vor.

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