von veo 20.05.2025 12:36 Uhr

Erste Vergrämungsaktion bei verhaltensauffälligem Wolf in Toblach

In Toblach wurde erstmals ein Wolf gezielt vergrämt, um ihn von einer weiteren Annäherung an den Menschen abzuhalten. Die Maßnahme ist Teil eines europaweit gültigen Protokolls zum Umgang mit auffälligem Verhalten von Wölfen. Weitere Schritte werden geprüft.

Bild: APA/AFP

Gezielte Vergrämung soll Wolf fernhalten

Am 17. Mai ist in Toblach die erste aktive Vergrämungsmaßnahme bei einem verhaltensauffälligen Wolf erfolgreich umgesetzt worden. Der Wolf konnte verschreckt und auf Abstand gehalten werden, wie Dominik Trenkwalder vom Landesamt für Wildtiermanagement berichtet. Ziel solcher Maßnahmen ist es, zu verhindern, dass sich Wölfe zu sehr an Menschen und Siedlungen gewöhnen. Ob die Wirkung anhält, wird in den kommenden Tagen beobachtet. Weitere Vergrämungsversuche sind bereits in Planung. Zuständig für die Durchführung ist die Einsatzgruppe Großraubwild, die von der Landesregierung für solche Fälle eingerichtet wurde und auch die öffentliche Sicherheit gewährleisten soll.

Das Vorgehen ist im europäischen Protokoll „Management of bold wolves“ der Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) geregelt. Dieses sieht Vergrämungsmaßnahmen als ersten Schritt vor. Nur wenn diese keinen Erfolg zeigen und sich das Verhalten des Tieres nicht bessert, kann im letzten Schritt ein Abschuss erfolgen. Trotz der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene bleibt das Verfahren weiterhin streng geregelt. Der Landesforstdienst steht im ständigen Austausch mit den zuständigen staatlichen Stellen.

Beobachtung und Meldung entscheidend für weiteres Vorgehen

In sozialen Netzwerken kursierten zuletzt zahlreiche Videos des Wolfes, der sich in Toblach ungewöhnlich menschen- und fahrzeugnah verhielt. Zwar zeigte das Tier kein aggressives Verhalten, jedoch deutliche Anzeichen von Scheu-Verlust und Neugier. Aus diesem Grund beobachten die Behörden die Situation weiterhin genau. „Das Landesamt für Wildtiermanagement und die Mitglieder der Einsatzgruppe dokumentieren laufend das Verhalten des Wolfes“, erklärt Landesforstdirektor Günther Unterthiner. Gleichzeitig stehe man in direktem Kontakt mit dem nationalen Umweltforschungsinstitut ISPRA, das auf Grundlage der übermittelten Daten eine Bewertung vornimmt.

Die Bevölkerung wird weiterhin dazu aufgerufen, jede Sichtung von Wölfen umgehend zu melden – entweder direkt an das Landesamt für Wildtiermanagement oder in dringenden Fällen über die Notrufnummer 112. Zudem wird eindringlich daran erinnert, Hunde stets an der Leine zu führen und keine Lebensmittelreste oder anderen Abfälle in der Natur zu hinterlassen. Wer einem Wolf begegnet, sollte ruhig bleiben, Abstand halten, sich bemerkbar machen und in lautem Ton sprechen.

Auch wenn der Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene bereits herabgestuft wurde, ist eine gesetzliche Anpassung in Italien – konkret des Jagdgesetzes Nr. 157/1992 – noch ausständig. Erst danach könnte auch Südtirol das Protokoll zum Umgang mit auffälligen Wölfen entsprechend anpassen, meldet das LPA in einer Aussendung.

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