Julia Unterberger sieht Gleichberechtigung in Gefahr

Verfassungsgerichtshof muss mehrfach eingreifen
Julia Unterberger, Senatorin der Südtiroler Volkspartei (SVP) und Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, erinnert in einer Pressemitteilung an diesen wichtigen Einschnitt. Bis 1975 galt der Ehemann gesetzlich als Familienoberhaupt, das alle Entscheidungen treffen konnte – ein angeblich patriarchales Relikt, das mit der Reform eigentlich abgeschafft werden sollte. Doch Unterberger betont: Das Gesetz allein habe nicht ausgereicht.
In den folgenden Jahrzehnten musste der Verfassungsgerichtshof mehrfach eingreifen, um diskriminierende Regelungen zu kippen. Besonders deutlich zeigt sich das an der Namensgebung: Erst im Jahr 2022 wurde die Bevorzugung des väterlichen Nachnamens bei der Namensgebung von Kindern durch ein Urteil des Verfassungsgerichts (Nr. 131/2022) als verfassungswidrig erklärt.
Eine gesetzliche Neuregelung? Fehlanzeige – blockiert durch ein Parlament, das laut Unterberger weiterhin von konservativen Kräften dominiert werde, die Gleichstellung offenbar als Bedrohung empfinden würden.
„Für Selbstverständlichkeiten kämpfen“
Dass ein halbes Jahrhundert nach einer grundlegenden Reform noch immer Richter statt Gesetzgeber für Fortschritte in der Gleichstellung sorgen müssen, sei ein Armutszeugnis für die politische Kultur Italiens.
Dass Frauenrechtlerinnen weiterhin gezwungen seien, für Selbstverständlichkeiten zu kämpfen, zeuge laut Julia Unterberger von einem strukturellen Reformstau.
Unterbergers Appell sei daher auch eine Mahnung: Gleichberechtigung sei kein einmal erreichter Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess. Ein Prozess, der nicht nur mutige Urteile brauche – sondern endlich auch politischen Willen. Fünf Jahrzehnte nach der Reform sei es höchste Zeit, dass aus Worten endlich Taten würden.






