von ih 09.05.2025 11:12 Uhr

EU-Parlament erleichtert Wolfsmanagement – Hoffnung für Südtirols Almwirtschaft

Das EU-Parlament hat mit einer weitreichenden Entscheidung den Weg für ein flexibleres Wolfsmanagement in Europa geebnet: Der Schutzstatus des Wolfs wird gesenkt – von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Für Südtirols Berg- und Almwirtschaft bedeutet das eine mögliche Entlastung im Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation.

APA (dpa/Symbolbild)

„Wichtiger Meilenstein“

Mit der Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erhalten die EU-Mitgliedstaaten künftig mehr Spielraum bei der Regulierung von Problemwölfen. Besonders in Regionen wie Südtirol, wo Weidewirtschaft und Almwirtschaft eine zentrale Rolle für die Kulturlandschaft spielen, wird die Entscheidung als wichtiger Fortschritt gewertet.

Der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus, Luis Walcher, spricht von einem „wichtigen Meilenstein“: „Diese Entscheidung ist ein starkes Signal an unsere Bauern und Almbewirtschafter. Jetzt gilt es, die rechtlichen Voraussetzungen auf nationaler und schließlich auf Landesebene anzupassen – das werden wir mit Entschlossenheit vorantreiben“, erklärt Walcher.

Freude bei Durnwalder und Dorfmann

Auch Senator Meinhard Durnwalder sieht die Entscheidung als Chance für eine gezielte Regulierung: „Italien muss nun rasch handeln und die Herabstufung in nationales Recht überführen. In Südtirol stehen wir bereit, um die nächsten Schritte einzuleiten – die Gutachten der zuständigen Kommissionen liegen bereits vor.“

Der Südtiroler EU-Abgeordnete Herbert Dorfmann lobte die Entscheidung als „wichtigen Erfolg auf europäischer Ebene“. Die Herabstufung sei mehr als eine formale Änderung, betonte er: „Sie eröffnet den Staaten endlich die Möglichkeit, dort einzugreifen, wo Wölfe in den letzten Jahren erhebliche Probleme verursacht haben. Nun liegt es an Italien, diese Spielräume zu nutzen – oder sie, im besten Fall, den Regionen zu überlassen.“

Europäischer Rat muss noch bestätigen

Bevor die Neuregelung in Kraft tritt, muss sie noch vom Europäischen Rat bestätigt werden. Anschließend wird sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Innerhalb von 18 Monaten müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Die Entscheidung des EU-Parlaments könnte damit eine Trendwende im Umgang mit dem Wolf in Europa einleiten – zugunsten einer nachhaltigen Koexistenz von Naturschutz und bäuerlicher Kulturlandschaft.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite