von lif 09.05.2025 16:44 Uhr

Betriebskitas: Tarifreduzierung für Elternbeiträge ermöglicht

In Südtirol gibt es derzeit 23 Betriebskitas mit Betreuungsplätzen. Dort sind über 470 Kinder im Alter von drei Monaten bis drei Jahren (beziehungsweise bis zum Zeitpunkt, bis die Kinder den Kindergarten besuchen können) angemeldet. 

Nach der Verabschiedung des Sammelgesetzes können Eltern, die ihr Kleinkind auf einem betrieblichen Betreuungsplatz betreuen lassen, eine höhere Tarifbegünstigung in Anspruch nehmen. (Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss)

„Bei den Betriebskitas übernehmen die Arbeitgeber eine aktive Rolle bei der Unterstützung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben. Dies ist gut so und soll weiter gefördert werden“, sagt Familienlandesrätin Rosmarie Pamer. Im Sammelgesetz ist darum eine Gesetzesänderung vorgesehen, mit der die Tarife, die von den Eltern entrichtet werden müssen, an jene der Gemeindekitas angepasst werden, berichtet das LPA. in einer Aussendung.

Bei den öffentlich geführten Kindertagesstätten (Kitas) übernehmen Gemeinden und Land einen Teil der Kosten, der Elterntarif beträgt maximal 3,65 Euro pro Betreuungsstunde. Hierbei kann auch eine Tarifbegünstigung über die Sozialdienste beantragt werden, wodurch sich die Kostenbeteiligung der Eltern auf bis zu 0,90 Euro pro Betreuungsstunde senken kann. Diese Regelung der Tarifbegünstigung gilt künftig auch für Familien, die ihr Kind auf einem betrieblichen Betreuungsplatz betreuen lassen. Damit wird die Handhabung der Kostenbeteiligung der Eltern am Finanzierungssystem für alle (akkreditierten) Kindertagesstätten vereinheitlicht.

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