Betriebskitas: Tarifreduzierung für Elternbeiträge ermöglicht

„Bei den Betriebskitas übernehmen die Arbeitgeber eine aktive Rolle bei der Unterstützung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben. Dies ist gut so und soll weiter gefördert werden“, sagt Familienlandesrätin Rosmarie Pamer. Im Sammelgesetz ist darum eine Gesetzesänderung vorgesehen, mit der die Tarife, die von den Eltern entrichtet werden müssen, an jene der Gemeindekitas angepasst werden, berichtet das LPA. in einer Aussendung.
Bei den öffentlich geführten Kindertagesstätten (Kitas) übernehmen Gemeinden und Land einen Teil der Kosten, der Elterntarif beträgt maximal 3,65 Euro pro Betreuungsstunde. Hierbei kann auch eine Tarifbegünstigung über die Sozialdienste beantragt werden, wodurch sich die Kostenbeteiligung der Eltern auf bis zu 0,90 Euro pro Betreuungsstunde senken kann. Diese Regelung der Tarifbegünstigung gilt künftig auch für Familien, die ihr Kind auf einem betrieblichen Betreuungsplatz betreuen lassen. Damit wird die Handhabung der Kostenbeteiligung der Eltern am Finanzierungssystem für alle (akkreditierten) Kindertagesstätten vereinheitlicht.
