Bruneck: 17 Anzeigen nach Kontrollen auf Baustellen

Bei den Kontrollen wurden Bauunterlagen, Genehmigungen und Sicherheitsmaßnahmen genau überprüft. Besonders schwerwiegende Mängel fanden die Ordnungshüter bei der persönlichen Schutzausrüstung der Arbeiter: Einige trugen keinen Helm, obwohl sie sich direkt unter schwebenden Lasten befanden.
Andere hingegen arbeiteten auf einem Gerüst ohne ausreichende Absturzsicherung. Auch die Zugänge zu gefährlichen Bereichen waren nicht ausreichend abgesichert oder beschildert, was das Risiko von Unfällen erhöhte.
Betroffen sind sowohl Bauunternehmer, Firmeninhaber als auch Bauarbeiter und Selbstständige. Die Anzeigen stützen sich auf das nationale Arbeitsschutzgesetz (D.Lgs. 81/2008), das klare Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten macht. Laut geltendem Recht gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung (EU-Richtlinie 2016/343).






