von lif 25.04.2025 07:46 Uhr

Autonome Öffnungszeiten im Einzelhandel: „Zügig an der Umsetzung arbeiten!“

Der Wirtschaftsverband hds hofft auf eine rasche Zustimmung des Ministerrates in Rom zur neuen Durchführungsbestimmung. Diese würde es Südtirol ermöglichen, die Öffnungszeiten im Einzelhandel selbst festzulegen.

Foto: hds, Philipp Moser

„Verlieren wir jetzt nicht weiter Zeit und bringen wir die autonome Kompetenz in trockene Tücher“, betont hds-Präsident Philipp Moser, der alle beteiligten politischen Entscheidungsträger in Südtirol und Rom aufruft, sich entsprechend dafür einzusetzen.

Zur Erinnerung: Die Regelung der Öffnungszeiten im Südtiroler Handel war auch Thema der jüngsten Verhandlungen mit der römischen Regierung im Rahmen des neuen Autonomiepakets. Dabei wurde der Handel ausdrücklich als primäre Zuständigkeit Südtirols anerkannt. Allerdings konnte die Regelung der Öffnungszeiten nicht direkt ins Autonomiestatut aufgenommen werden. Dieses Ziel soll nun über entsprechende Durchführungsbestimmungen zum Statut erreicht werden, informiert der hds in einer Aussendung. Die zwölfer-Kommission hat bereits im September 2023 grünes Licht für eine neue Durchführungsbestimmung gegeben.

„Wir möchten, dass Südtirol so bald wie möglich die gesetzliche Zuständigkeit erhält – und damit der Weg für ein eigenes Landesgesetz zur Regelung der Öffnungszeiten freigemacht wird. Wir müssen uns daher frühzeitig und sorgfältig auf diesen Schritt vorbereiten. Eines ist klar: Es wird eine Herausforderung werden, die wir als Interessensvertretung gemeinsam mit der Politik angehen werden“, erklärt der hds-Präsident.

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