Ostern in Bayern: Tanzen verboten

Das Tanzverbot geht auf das bayerische Gesetz über die Sonn- und Feiertage zurück, das die Wahrung der Feierlichkeit und Ernsthaftigkeit an religiösen Feiertagen betont. Der Karfreitag, als Tag der Kreuzigung Jesu Christi, ist in vielen christlichen Kirchen der am stärksten geprägte Tag der Passion. Es ist daher in vielen Teilen Deutschlands, und besonders in Bayern, eine Tradition, an diesem Tag das Tanzen und Feiern zu untersagen.
An Ostern sind besonders der Karfreitag und der Karsamstag von der Regelung betroffen. An diesen Tagen dürfen keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden. Das bedeutet nicht nur ein Verbot für Diskotheken und Clubs, sondern auch für öffentliche Tanzveranstaltungen, wie sie zum Beispiel in großen Sälen oder auf Festen abgehalten werden könnten. Der Ostersonntag und der Ostermontag sind hingegen von diesem Verbot nicht betroffen, sodass an diesen Tagen wieder gefeiert werden darf.
Warum gibt es das Tanzverbot?
Die gesetzliche Regelung dient in erster Linie dazu, den religiösen Charakter des Karfreitags zu wahren und den Feiertag als einen stillen, besinnlichen Tag zu respektieren. In Bayern, das eine starke katholische Tradition hat, wird diese Regel als Teil der allgemeinen Feiertagsruhe betrachtet. Für viele ist es eine Frage des Respekts vor den religiösen Bräuchen, während andere das Tanzverbot als Einschränkung der persönlichen Freiheit empfinden.
Das Protest-Tanzen
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 ermöglicht das Protest-Tanzen. Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) hatte sich zuvor durch alle Instanzen geklagt.
Stille Tage in Bayern
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag
- Karsamstag
- Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß- und Bettag
- Heiligabend (ab 14:00 Uhr)
