Verbraucherzentrale Südtirol klagt gegen Meta wegen Facebook-Datenleck

Damals wurden die persönlichen Daten von mehr als 500 Millionen Facebook-Nutzern weltweit, darunter über 35 Millionen Italiener, im Darknet veröffentlicht. Auch zahlreiche Südtiroler dürften betroffen sein.
Die Daten – darunter Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten und weitere sensible Informationen – konnten missbräuchlich für Phishing, Spam oder Identitätsdiebstahl verwendet werden.
Sicherheitslücke war bekannt
„Facebook wusste bereits Jahre vor dem Datenleck von der Schwachstelle, die das sogenannte ‚Scraping‘ ermöglichte“, erklärt Rechtsanwalt Rodolfo Dolce von der Kanzlei Dolce-Lauda, die die VZS juristisch vertritt. „Doch anstatt die Lücke rechtzeitig zu schließen, ließ man wertvolle Zeit verstreichen – zulasten der Nutzer:innen.“
Neben einer Entschädigung für immaterielle Schäden fordert die VZS auch technische Änderungen seitens Meta. So soll der Konzern künftig Datenschutz-Einstellungen standardmäßig auf ein möglichst restriktives Niveau setzen. „Dass Profile und bestimmte Daten voreingestellt öffentlich sichtbar waren, hat das Datenleck erst ermöglicht“, betont VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer.
Außerdem verlangt die VZS, dass alle betroffenen Nutzer endlich offiziell informiert werden – eine Maßnahme, die die italienische Datenschutzbehörde Garante Privacy bereits 2021 angeordnet hatte, bislang aber nicht umgesetzt wurde.
Klage ohne Risiko für Verbraucher
Die Teilnahme an der Sammelklage ist für betroffene Verbraucher kostenlos und mit keinem finanziellen Risiko verbunden.
Allerdings können sich nur Personen mit Wohnsitz in Italien anschließen – und auch erst, wenn das sogenannte Klageregister eröffnet ist. Dies soll voraussichtlich in den kommenden Monaten geschehen.
Ob man selbst betroffen ist, lässt sich über die Website der Verbraucherzentrale herausfinden:
👉 www.consumer.bz.it/facebook-datenleck
Höhe des Schadensersatz offen
In einem vergleichbaren Verfahren in Deutschland machte der Verbraucherzentrale Bundesverband 600 Euro pro Person geltend. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann sogar für die Weitergabe einer IP-Adresse ein Schadenersatz von 400 Euro fällig sein.






