Mutiger Richterspruch: Keine Gleichstellung für Trans„frauen“

Mit seinem Urteil vom 16. April 2025 hat der britische Supreme Court Geschichte geschrieben – und einen dringend notwendigen Pflock eingeschlagen in einer Zeit, in der biologische Realität immer häufiger der Ideologie geopfert werden soll. Die Richter stellten unmissverständlich klar: Wenn Gesetze von „Frauen“ sprechen, dann sind damit biologische Frauen gemeint. Nicht Männer, die erklären, sich als Frauen zu „identifizieren“.
Was auf den ersten Blick selbstverständlich klingen mag, ist heute ein Akt der Verteidigung unserer grundlegenden Rechte. Frauenräume – von Sportmannschaften über Umkleiden bis zu Frauenhäusern – existieren aus gutem Grund: zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit, der Intimsphäre und nicht zuletzt zum Schutz vor männlicher Gewalt, die traurige Realität ist.
Frauen und Mädchen verdienen Schutz
Die Entscheidung aus London ist deshalb ein Befreiungsschlag für all jene, die sich in den vergangenen Jahren immer mehr ins Abseits gedrängt sahen. Frauen, die sich wagten, auf biologische Unterschiede hinzuweisen, galten schnell als „transphob“. Selbst die Schriftstellerin J.K. Rowling, die in bewundernswerter Standhaftigkeit für die Rechte von Frauen eintrat, wurde zur Zielscheibe von Hasskampagnen – nur weil sie das Offensichtliche aussprach: Frauenrechte sind auf Frauen zugeschnitten. Nicht auf eine beliebige Identität, sondern auf ein unveränderliches biologisches Merkmal.
Das Gericht hat erkannt, welche grotesken Konsequenzen es hätte, dem subjektiven „Gendergefühl“ Vorrang zu geben: Männer, die sich „umdeklarieren“ und in lesbische Räume eindringen. Schwangere Transmänner, denen Mutterschutzrechte aberkannt würden. Frauenquoten, die plötzlich von biologischen Männern aufgefüllt werden. All das wäre keine Gleichstellung, sondern die Zerstörung von Schutzräumen und Fördermaßnahmen für Frauen und Mädchen, die über Jahrzehnte bitter erkämpft wurden.
Biologie zählt
Natürlich verdient jede Person Respekt und Schutz vor Diskriminierung. Aber alles im Verhältnis der Realität und natürlich darf dies niemals auf Kosten derjenigen geschehen, deren Rechte hier untergraben werden: Frauen und Mädchen. Diese Balance hat das britische Gericht klug gewahrt. Es hat klargestellt: Schutzräume bleiben Schutzräume. Förderprogramme bleiben Förderprogramme für Frauen – für diejenigen, die aufgrund ihres biologischen Geschlechts Diskriminierung, Gewalt und Benachteiligung erfahren.
Dieses Urteil ist nicht „exklusiv“, sondern im besten Sinne inklusiv – für alle Frauen, die seit jeher kämpfen mussten, gesehen, geschützt und respektiert zu werden. Es sendet ein Signal an den Rest der Welt: Realität zählt. Biologie zählt. Und die Würde von Frauen ist kein Verhandlungsmasse.
Möge dieses Urteil eine Welle der Rückbesinnung auf echte Frauenrechte auslösen. Denn nur, wenn wir den Begriff „Frau“ nicht verwässern, können wir die Rechte schützen, für die Generationen von Frauen gekämpft haben und echte Gleichberechtigung erlangen.






